CJD – Vom ersten auf den dritten Weg

Nach über 20 Jahren verabschiedet sich das Christliche Jugenddorfwerk Deutschland (CJD) vom eigenen Haustarif. Die Arbeitsrechtliche Kommission des CJD verabschiedete letzte Woche in ihrer Sitzung eine entsprechende Übergangsregelung.

Ziel sei es, innerhalb von drei Jahren das Niveau der Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR-DD) zu erreichen. Bereits zum 01.01.2018 sollen Urlaubs-, Überstunden- und Kinderzuschlagsregelungen nach AVR-DD angewendet werden.

Im CJD erhofft man sich eine Attraktivitätssteigerung als Arbeitgeber. „Der Arbeitsmarkt hat sich verändert. Heute ist es gerade in unseren Haupttätigkeitsfeldern unerlässlich, als Arbeitgeber attraktiv und transparent für potenzielle Mitarbeitende zu sein“, wird Matthias Dargel, Sprecher des CJD-Vorstands, in einer Meldung der Zeitschrift „Wohlfahrt intern“ zitiert.
Anfang der 90er Jahre geriet der CJD in eine wirtschaftliche Krise, auf die mit der Einführung eines Haustarifes reagiert wurde. Dieser Sonderweg soll nun mit der aktuellen Entscheidung verlassen werden.