Im Tarifvertrag Diakonie Niedersachsen (TV DN) gab es bisher die Besonderheit der sogenannten Altersfreizeit. Seit dem letzten Abschluss (wir berichteten) gibt es hierfür einen neuen Namen. Sie werden nun Entlastungstage genannt, was den Charakter dieser Regelung besonders deutlich werden lässt.
Neben der Namensänderung wurde das Einstiegsalter für diese Tage geändert. Ob wie bisher mit 57 (bei Schichtdienst 55) oder nun mit 58 Jahren (bei Schichtdienst 56), diese zusätzlichen freien Tage berücksichtigen den zu erwartenden erhöhten Regenerationsbedarf von Beschäftigten im Alter. Eine echte Ausnahmeerscheinung in Tarifverträgen und ein wirkungsvoller Beitrag zum Gesundheitsschutz.
Die Gewerkschaft ver.di hat zur besseren Orientierung ein Infoblatt veröffentlicht. Hier werden die Veränderungen und Übergangsregelungen anhand von Beispielen verständlich erläutert.
Die Extraausgabe von „ver.diakonie aktiv“ finden Sie >>>hier