Ungeklärter Todesfall sorgt für Aufsehen

Ehemalige Caritas Einrichtung erneut in den Schlagzeilen

Die Begleitumstände des ungeklärten Todesfalls eines 83-jährigen Bewohners des hannoverschen St. Martinshofs sorgt für öffentliche Aufmerksamkeit. Nach Presseberichten ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung. Diese soll sich am 18. Oktober letzten Jahres ereignet haben. Die Ermittlungen werden gegen einen zum damaligen Zeitpunkt beschäftigten Leiharbeitnehmer geführt. Der Beschuldigte soll laut eines Augenzeugen dem Bewohner den Mund zugehalten haben, woraufhin dieser an einer kleinen Portion Pudding erstickt sein soll.

Neben dem Tathergang beleuchten die Presseberichte aber auch die weiteren Umstände. Wie berichtet wird, haben seit Ende letzten Jahres 17 zumeist erfahrene Pflegefachkräfte gekündigt. „Die Gründe seien: schlechte Bezahlung, geringe Wertschätzung der Arbeit“, so die Neue Presse.  >> hier

Bereits die in wirtschaftlichen Problemen begründete Übernahme der ehemaligen Hannoverschen Caritas Seniorendienste im Jahre 2009 durch das evangelische Johannesstift sorgte für Wirbel. Diese Übernahme einer Caritaseinrichtung durch den diakonischen Träger mit Sitz in Berlin war ein Novum.

Das Sanierungskonzept des Übernehmers basierte im Wesentlichen, wie in solchen Fällen leider üblich, auf drastischen Personalkostensenkungen. Im Falle der in Johannes Seniorendienste umfirmierten Einrichtung fand man jedoch ganz spezielle Lösungen. Zunächst wurden den Beschäftigten auf fragwürdige Weise „freiwillige“ Gehaltsverzichte und dann ein Wechsel in neue Arbeitsvertragsbedingungen abgenötigt. Diese überführten nicht, was verständlich gewesen wäre, die Arbeitsverträge von den katholischen Caritas- in die vor Ort geltenden evangelischen Diakonie Arbeitsrechtsregelungen. Um höhere Einsparungen zu erzielen werden die im Geltungsbereich der „neuen Bundesländer“, also in Ostdeutschland, hier Brandenburg geltenden abgesenkten Arbeitsvertragsrichtlinien angewandt.

Diese Lohndrückerei stieß nicht nur bei Arbeitnehmerseite und Gewerkschaften auf heftige Kritik. Auch Landeskirche und Diakonisches Werk opponierten gegen diese Praxis. Die damalige Landesbischöfin Margot Käßmann intervenierte erfolglos bei ihrem Berlin -Brandenburgischen Amtskollegen. Das Aufnahmeersuchen der Johannes Seniorendienste in das Diakonische Werk der Landeskirche Hannovers wurde abgelehnt. Die Mitgliedschaft wird andauernd verweigert, weil die Anforderung der Anwendung kirchlichen Arbeitsrechts nicht erfüllt wird.

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