EU-Minister einig über Regeln gegen Lohndumping
Die Arbeits- und Sozialminister der Europäischen Union (EU) einigten sich am Montag in Brüssel auf verschärfte Regeln gegen Lohn- und Sozialdumping. Sie verständigten sich auf eine Reform der sogenannten Entsenderichtlinie*, die den Grundsatz des gleichen Lohns für gleiche Arbeit am gleichen Ort verwirklichen soll.
Der turnusmäßige Ratsvorsitzende, der estnische Arbeitsminister Jevgeni Ossinovski, stellte nach dem Ministertreffen fest, die Einigung sorge für eine gerechte Behandlung der Arbeitnehmer und sie vermeide bürokratische Hürden für den Dienstleistungsverkehr in Europa.
Die noch geschäftsführend amtierende Bundesarbeitsministerin Katarina Barley (SPD) sieht den arbeitsrechtlichen Schutz der entsandten Arbeitnehmer als „künftig deutlich verbessert“. Die Einigung muss nun mit dem Europaparlament beraten werden Dieses hat unabhängig davon seine eigene Position in der vergangenen Woche abgesteckt.
Die Minister einigten sich zunächst darauf, dass die Entlohnung entsandter Arbeitnehmer den gesetzlichen Standards und den Praktiken des Gastlandes entsprechen sollen. So müssen auch zusätzliche Leistungen wie Boni und pauschalierte Beträge gezahlt werden. Der Zeitraum der Endsendezeit soll zukünftig begrenzt werden. Die maximal zulässige Entsendezeit soll auf 12 Monate festgelegt werden. Eine Verlängerung um 6 Monate soll jedoch möglich sein.
Die in den Mitgliedsländern geltenden allgemeinverbindlichen Tarifverträge sollen in allen Branchen auch für entsandte ArbeitnehmerInnen gelten. Nach offiziellen Angaben sollen in der EU 2015 gut zwei Millionen Arbeitnehmer entsandt worden sein.
* Die Entsenderichtlinie regelt die Beschäftigung von Arbeitnehmern, die von ihrem Arbeitgeber für eine bestimmte Zeit in ein anderes EU-Land entsandt werden. Die Reform will die Harmonisierung vorantreiben, da die weiterbestehenden Unterschiede den Wettbewerb verzerren und außerdem Sozialdumping und Ausbeutung erleichtern würden.
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