AVR DD Schlichtung unwirksam

Fiasko der Arbeitsrechtlichen Kommission DD

 

Das Absurde Theater der Arbeitsrechtssetzung im „3. Weg“ nimmt seinen Lauf. Die scheinbar nicht enden wollende Kette von Abstrusitäten der besonderen kirchlichen Arbeitsrechtssetzung setzt sich fort. Am Donnerstag entschied das Kirchengericht der EKD über die Rechtmäßigkeit des abgelaufenen Schlichtungsverfahrens. Die Arbeitnehmerseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission Diakonie Deutschland ARK DD hatte das Kirchengericht angerufen um feststellen zu lassen, dass die anhand der Schlichtung erfolgten Änderungen in der AVR DD unwirksam sind.

 

Volle Breitseite

Nachdem die erste Verhandlung im Juni wegen fehlerhafter Ladung der Beteiligten abgebrochen werden musste und ein neuer Termin erst nach einigen Vertagungen zustande kam, war es am Donnerstag nun soweit. Das Kirchengericht hatte zu entscheiden ob die zum Großteil unter dem Vorbehalt der Rückforderung in den Diakonischen Einrichtungen gezahlten Gehaltsanhebungen wie auch der Abzug der eingeführten Arbeitnehmerbeteiligung an der kirchlichen Zusatzversorgung, Bestand haben, oder, weil nicht ordnungsgemäß beschlossen, für unwirksam zu erklären sind.

Das Gericht hatte keine Mühe, zweifelsfrei festzustellen, dass die an das Schlichtungsverfahren zu stellenden Form- und Verfahrensregeln nicht eingehalten wurden. Diese sind in der Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission festgeschrieben.   (>> hier)

Pikant erscheint hierbei, das nicht irgendwer, sondern die Arbeitgeberseite selbst diese Ordnung erlassen hat. Denn die Absurdität der ja angeblich paritätischen Arbeitsrechtssetzung der kirchlichen Diakonie ist, dass die Spielregeln nach denen verfahren wird einseitig, nämlich von der Arbeitgeberseite, konkret der diakonischen Konferenz, bestimmt werden.

Eine detaillierte Auflistung der Unzulänglichkeiten wird der in Kürze zu erwartenden Urteilsbegründung zu entnehmen sein. Die vorsitzende Richterin Dr. Münster konfrontierte die Verantwortlichen jedoch schon in ihrer Einführung in das Verfahren mit einer ganzen Reihe festzustellender grober Verfahrensregeln.

Nahezu unbelehrbar und wenig einsichtig zeigten sich die geladenen Arbeitgebervertreter des Schlichtungsausschusses der ARK DD. So vertraten sie z.B. den Standpunkt, dass es nicht der konkreten Benennung eines Tagesordnungspunktes vor einer Beschlussfassung in der ARK bedarf und auch nicht der Schriftform der konkreten Anträge, sondern die erörterte Absicht Grundlage der Beratungen sein könne.

Keinerlei Einsicht zeigte auch der ebenfalls beteiligte „Schlichter“ Helmut Prilop. Der ehemalige Vizepräsident des Göttinger Verwaltungsgerichts wurde wegen der Nichteinigung in der ARK vom Präsidenten des Kirchengerichtshofes der EKD zum „neutralen Schlichter“ bestellt. Einer der von der Arbeitnehmerseite für den Ausstieg aus der Schlichtung angegebenen Gründe war das Auftreten und die Haltung dieses Schlichters. Dieser habe, so wurde immer wieder betont, eben nicht unvoreingenommen, erreichbar und neutral gewirkt. Wie zur Bestätigung dieser Kritik gab denn auch Herr Prilop in der Verhandlung das Bild eines absolut von sich überzeugten, unfehlbaren Juristen ab. So betonte er in seiner Einlassung die seinen Entscheidungen vorausgegangenen grundsätzlichen und abschließend erfolgten juristischen Prüfungen und vergaß nicht, das Kirchengericht für den Fall einer von seiner Auffassung abweichenden Entscheidung, auf die für diesen Fall von ihm beabsichtigte Beschwerde beim übergeordneten Kirchengerichtshof hinzuweisen. Das dies jedoch, zumindest nicht von Herrn Prilop zu erwarten ist, wurde im Verlaufe der Verhandlung klar, als der noch amtierende Schlichter seinen Rücktritt anbot.

 

Und Nun? Welche Folgen hat die Entscheidung?

So desaströs die Entscheidung für die Verfechter des anachronistischen kircheneigenen Weges der Arbeitsrechtssetzung sein mag, eine praktische Wirkung in der betrieblichen Wirklichkeit vor Ort wird sie kaum entwickeln. Wenngleich das Kirchengericht die Unwirksamkeit des Schlichtungsspruchs festgestellt hat, ist zur Beruhigung aller betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darauf hinzuweisen, dass eine baldige „rechtskräftige“ legale AVR Regelung bezüglich der zwischenzeitlich unter Vorbehalt vollzogenen Gehaltserhöhungen zu erwarten ist. So signalisierten die „Arbeitnehmervertreter“ noch in der Verhandlung ihre Gesprächs- und Verhandlungsbereitschaft. Wenngleich die anwesenden exponierten Arbeitgebervertreter keinerlei Signal abgaben, bestätigten sie den dringenden Handlungsbedarf.

Wir dürfen gespannt sein, wie man die Kuh vom Eis bekommt. An mangelnder Beweglichkeit der Arbeitnehmerseite wird der Reparaturbetrieb sicherlich nicht scheitern.

Das nun abgeschlossene streitig geführte Verfahren, die markig begründete Verweigerung der Weiterarbeit in der ARK und der Auszug aus der Schlichtung, kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die „Arbeitnehmervertreter“ nicht dazu bereit bzw. in der Lage sind ihre Konsequenzen zu ziehen.

Allem Anschein nach wollen sie entgegen allen Ankündigungen die Arbeit in der sich im kommenden Jahr neuformierenden ARK fortsetzen. Dies trotz aller leidvollen Erfahrungen, wider besseren Wissens, entgegen allen bisherigen Schlussfolgerungen, Positionierungen und Ankündigungen:

Berichte und Stellungnahmen der Arbeitnehmerseite

Veröffentlicht am

22. November 2016

Kollektives Betteln 3.0

…………

Zurzeit fehlt uns auch das letzte Mittel, die Dienstgeberseite von notwendigen Gehaltserhöhungen zu überzeugen und von Absenkungsanträgen abzubringen: eine faire und neutrale Schlichtung. Diese ist nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 20. November 2012 Voraussetzung für den besonderen kirchlichen Weg der Arbeitsrechtssetzung unter Ausschluss des Streikrechts. So bleibt den Dienstnehmern nur die Rolle des kollektiven Bettelns in der Arbeitsrechtlichen Kommission.

 

16. Februar 2017

Will die Dienstgeberseite der Diakonie den DRITTEN WEG verlassen?

Die Dienstgeberseite der ARK DD hat erneut den Schlichtungsausschuss angerufen.

…………..

Seit Monaten bemüht sich die Dienstnehmerseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland (ARK-DD) um eine Einigung in den laufenden Entgeltverhandlungen. Weil die Dienstgeberseite von Beginn an nicht gewillt war, gleichberechtigte Gespräche zu führen, droht nun ein Scheitern des gesamten Verfahrens und damit verbunden erhebliche Nachteile für die bundesweit rund 120.000 betroffenen Beschäftigten in der Diakonie……………………………………

Immer mehr zeigt sich, dass die Dienstgeberseite den dritten Weg verlassen will. Anstatt mit den Dienstnehmern auf Augenhöhe zu verhandeln, wird jetzt wieder der Schlichtungsausschuss bemüht, um ohne Dienstnehmer die eigenen Interessen durchsetzen zu können.

 

07. April 2017

Nepper, Schlepper, Bauernfänger

Diakonie-Arbeitgeber gewähren nur 50% der Gehaltssteigerung des öffentlichen Dienstes.

……….

Der Fachausschuss der Dienstnehmer ist jedenfalls der Auffassung, dass so die Vorgaben des Bundesarbeitsgerichtes zum Ausschluss des Streikrechtes auf keinen Fall eingehalten sind; die Mitarbeitenden werden selbst entscheiden müssen, ob sie diesen von Dienstgebern beherrschten DRITTEN WEG weiter ertragen möchten.

 

Vollständig nachzulesen auf www.diakonie-ark-dienstnehmerseite.de     >> hier

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