Generalanwalt sieht kirchliche Einstellungspolitik kritisch
Nach Ansicht des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof Evgeni Tanchev können Beschäftigte bei kirchlichen Arbeitgebern auch konfessionslos sein. Die kirchlichen Träger könnten dennoch ihren Auftrag erfüllen. Der EuGH hat über eine Klage gegen das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung, kurz die Diakonie Deutschland, zu entscheiden. Siehe Meldung vom >> hier
Der Generalanwalt sieht die Einstellungspraxis kirchlicher Arbeitgeber in Deutschland also kritisch. Der Ausschluss nicht christlicher Bewerber bei der Vergabe von Jobs müsse im Einzelfall auf den Prüfstand, erklärte er am 9. November in seinem Schlussantrag in Luxemburg.
Er führte aus, dass religiöse Organisationen wie das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung zwar grundsätzlich zu einer Ungleichbehandlung von Stellenbewerbern mit Blick auf Religion oder Weltanschauung berechtigt seien. Zugleich müssten Entscheidungen des Arbeitgebers von Gerichten geprüft und im Einzelfall zurückgewiesen werden können. Hier komme es wesentlich auf die genaue Tätigkeit der ausgeschriebenen Stelle an.
Falls der EuGH in seinem in einigen Monaten zu erwartenden Urteil dem Gutachten des Generalanwalts folgt, muss das BAG prüfen, inwieweit die EU-Vorgaben nach deutschem Recht ausgelegt werden können. Besteht nach EU-Recht im konkreten Fall eine Diskriminierung, nach deutschem Recht aber nicht, kann die Klägerin von Deutschland für die fehlende Umsetzung europäischen Rechts eine Entschädigung verlangen.
In diesem Fall wäre auch die umstrittene, gerade novellierte „Loyalitätsrichtlinie“* in der vorliegenden Form nicht länger zu halten. Diese differenziert in ihrer Anforderung der Kirchenzugehörigkeit der Mitarbeitenden nicht nach der Nähe zum Verkündigungsauftrag.
Vom BAG: AZ: 8 AZR 501/14 (A) dem EuGH vorgelegte Entscheidung Az.: C-414/16 >> hier
* Richtlinie des Rates über kirchliche Anforderungen der beruflichen Mitarbeit in der Evangelischen Kirche in Deutschland und ihrer Diakonie (Loyalitätsrichtlinie) >> hier