Umgang mit dem Tarifeinheitsgesetz
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Marburger Bund (MB) beabsichtigen, eine Vereinbarung zum Umgang mit den Auswirkungen des Tarifeinheitsgesetzes zu schließen. Mit der Vereinbarung soll verhindert werden, dass Arbeitgeber die Gewerkschaften auf Kosten der Beschäftigten gegeneinander ausspielen können. Die bisherige Möglichkeit tarifpluraler Regelungen soll auch unter den Rahmenbedingungen des Tarifeinheitsgesetzes für die Zukunft erhalten bleiben. Unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juli 2017 zu den von beiden Gewerkschaften eingebrachten Verfassungsbeschwerden gegen das Tarifeinheitsgesetz wollen ver.di und Marburger Bund durch eine in allen Kollisionsfällen wirksame tarifdispositive Abrede verhindern, dass der Tarifvertrag der jeweils anderen Gewerkschaft durch eine etwaige Mehrheitsfeststellung im Betrieb verdrängt werden kann.
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- Illustration „Tarifeinheitsgesetzvor dem Bundesverfassungsgericht“: ag-mav.de