Pflegekammer in Niedersachsen soll Fahrt aufnehmen!

Bereits im Jahr 2016 wurde das Kammergesetz für die Heilberufe in der Pflege (PflegeKG) verabschiedet und seit 01.01.2017 in Kraft. Seither arbeitet ein Errichtungsausschuss an der Gründung einer Pflegekammer für Niedersachsen. Im Frühjahr 2018 soll die erste Kammerversammlung stattfinden und danach wird die Pflegekammer ihre eigentliche Arbeit aufnehmen.

Zwangsmitgliedschaft kommt auch für Kolleg*innen in Diakonie

In der Pflegekammer müssen alle Kolleginnen und Kollegen Mitglied werden, die folgende Berufsbezeichnung tragen:

  • Altenpflegerin (m/w)
  • Gesundheits- und Krankenpflegerin (m/w) oder
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin (m/w)

Kolleg*innen wurden von Arbeitgebern angeschrieben

Der Errichtungsausschuss hat Ende letzten Jahres die Arbeitgeber aufgefordert, Daten über ihre Beschäftigten zu übersenden. Diese sind die Grundlage der Registrierung durch den Errichtungsausschuss. Hierzu ist der Errichtungsausschuss nach §42 PfegeKG berechtigt und die Arbeitgeber sind verpflichtet, die Daten zu liefern. Zuvor müssen alle Betroffenen eine Information erhalten, welche Daten übermittelt werden.

Es dürfen nur die Daten der oben genannten Berufsgrupen übermittelt werden. Arbeitgeber, die einfach das komplette „Adressbuch“ weitergeben, verstoßen gegen Datenschutzbestimmungen. Die Daten der Pflegehilfskräfte oder Verwaltungsangestellten dürfen nicht an den Errichtungsausschuss geschickt werden.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Der Errichtungsausschuss informiert im Internet unter folgender Adresse:

www.pflegekammer-nds.de

Auch bei der Gewerkschaft ver.di gibt es weiterführende Informationen unter folgender Adresse:

http://nds-bremen.verdi.de

Was meint die AG MAV zur Pflegekammer?

Die Errichtung einer Pflegekammer, bei der es eine Zwangsmitgliedschaft gibt, wurde und wird kritisch gesehen. Es ist fraglich, wie eine Pflegekammer eine Aufwertung der Pflegeberufe erreichen kann. Es geht um

  • attraktive Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen,
  • mehr Personal,
  • mehr Zeit und eine bessere Bezahlung.

Diese Dinge werden in Tarifverträgen geregelt. Tarifverträge fallen aber weder vom Himmel, noch erreichen wir sie auf einem dritten Weg und eben auch nicht in irgendeiner Kammer. Wie das gehen kann, beweisen Kolleginnen und Kollegen derzeit von Berlin bis Ottweiler in Aktionen und Streiks für mehr Personal – organisiert in / mit Hilfe von ver.di!

Wenn Pflegekammer – Dann mit uns!

Klar ist aber, dass die Arbeit der Pflegekammer Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen in der Pflege haben wird. Nicht nur, dass Pflegende künftig eben Mitgliedsbeiträge leisten müssen, um ihren Beruf ausüben zu dürfen, die Pflegekammer wird auch über verpflichtende Qualifizierungsmaßnahmen beraten.

Damit hier auch die Stimme „vom Bett“ – von der Basis gehört wird, müssen sich Kolleginnen und Kollegen aktiv engagieren.

Frist zur Registrierung endet am 31.01.2018 verlängert bis 15.02.2018

Wer bei der ersten Kammerversammlung wählen möchte oder gar selbst kandidieren möchte, muss bis zum 31.01.2018 15.02.2018 registriertes Mitglied sein.


Hier geht es zu einem kleinen Beitrag des NDR zur Pflegekammer in Niedersachsen

Bildrechte:

  • KHI Pflegekammer-1: verdi.de
  • slider_placebo_pflegekammer-800×200: ver.di