Pflegekammer Niedersachsen – Schließung der Wählerverzeichnisse am 15.02.2018

Der Errichtungsausschuss hat den Termin zur Schließung der Wählerverzeichnisse auf den 15.02.2018 verschoben. Ursprünglich war der 31.01.2018 als Stichtag festgelegt worden. (siehe unsere Meldung vom 23.01.2018)

Der Internetseite des Errichtungsausschusses ist jetzt der verlängerte Zeitraum zu entnehmen. Das Internet ist auch die schnellste Möglichkeit, die Registrierung noch rechtzeitig abzuschließen.

Bei aller Skepsis gegenüber der Einrichtung einer Pflegekammer mit Zwangsmitgliedschaft ist die rechtzeitige Registrierung die einzige Möglichkeit Einfluss zu nehmen. Nur vollständig registrierte Mitglieder sind wählbar und wahlberechtigt für die Kammerversammlung.


Bei Fragen zur Pflegekammer und zur Registrierung sowie zum Wahlverfahren können Sie gerne über das folgende Formular Kontakt zu uns aufnehmen.


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