Bei jeder zweiten Kontrolle stellen die Behörden werden Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz fest. Das geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Jutta Krellmann (Linke) hervor, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Im Jahr 2016 lag der Anteil der Verstöße bei 52,6 Prozent, im Jahr 2010 waren es noch 45,8 Prozent.
Im Jahr 2016 gab es bundesweit 19.208 Kontrollen, in 10.110 Fällen stellten die Prüfer fest, dass Betriebe die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes nicht eingehalten hatten. Die Zahl der Kontrollen war 2016 gegenüber dem Jahr 2010 um ein Viertel geringer. Entsprechend sank auch die Zahl der Fälle, in denen gegen das Gesetz verstoßen wurde – jedoch nur um rund 15 Prozent.
Dem Gesetz zufolge darf die Arbeitszeit pro Tag normalerweise acht Stunden nicht überschreiten. Zwischen den Arbeitstagen müssen mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen. Die Ruhezeiten waren zuletzt im vergangenen Jahr in die Diskussion gekommen, weil sie aus Sicht der Arbeitgeber nicht mehr zum mobilen Arbeiten passen. Zu Gesetzesänderungen kam es aber nicht.
Nach Angaben des Arbeitsministeriums finden die Kontrollen wegen möglicher Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz meistens aufgrund gezielter Hinweise statt. Es wird nur ein sehr kleiner Teil der Betriebe überprüft. Die Kontrolldichte liegt den Angaben zufolge je nach Bundesland zwischen 0,5 und 3,4 Prozent.
Die Arbeitgeber ignorierten geltendes Recht, bilanzierte Jutta Krellmann, Sprecherin für Arbeit und Mitbestimmung in der Linksfraktion. Wenn bei jeder zweiten Kontrolle ein Verstoß festgestellt werde, müsse die Politik handeln. Das Arbeitszeitgesetz sei ein Schutzgesetz für die Arbeitnehmer. Es dürfe nicht weiter durchlöchert oder gelockert werden, wie es Union und SPD planten, erklärte Krellmann.
Quelle: epd-sozial
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