Nach zweijähriger Übergangszeit gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vom heutigen Freitag an in allen 28 EU-Staaten.
In Deutschland müssen in jedem Unternehmen, in jedem Verein und in jeder Behörde die DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) angewendet werden bzw. umgesetzt sein. Für den Bereich der Evangelischen Kirche gilt das neue EKD-Datenschutzgesetz (wir berichteten).
Neu ist bei allen Regelungen z. B. ein „Recht auf Vergessenwerden“. Daten, die für den ursprünglichen Zweck der Speicherung nicht mehr benötigt werden, müssen gelöscht werden. Außerdem gibt es ein Recht auf Auskunft. Unternehmen und Organisationen müssen gespeicherte Daten auf Anfrage zur Verfügung stellen.
Betriebliche Interessenvertretungen sollten prüfen, ob ihre Betriebs- und Dienstvereinbarungen auf dem neuesten Stand sind.