„Muss ich meine Handynummer meinem Arbeitgeber mitteilen?“ Diese Frage wird häufig Mitarbeitervertretungen gestellt. Nun hat das Thüringer Landesarbeitsgericht in Erfurt hierzu eine Entscheidung getroffen. ArbeitnehmerInnen sind grundsätzlich nicht verpflichtet, ihre Handynummer dem Arbeitgeber mitzuteilen.
Im Notfall könne dieser Beschäftigte auch auf anderem Wege erreichen. Ausnahmen gäbe es nur unter bei besonderen Bedingungen und unter Einhaltung enger Grenzen, so das LAG in seiner Entscheidung vom 16.05.2018 (Urteil vom 16.05.2018, Az.: 6 Sa 442/17 und 6 Sa 444/17).
Richter Michael Holthaus sieht die Persönlichkeitsrechte von Arbeitnehmern gefährdet, wenn eine permanente Erreichbarkeit bestehen würde.