Am Mittwoch wurde in Berlin die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für künftige Pflegeschüler*innen beschlossen. Ab 2020 sollen sie in den ersten beiden Jahren gemeinsam ausgebildet werden.
Erst im dritten Jahr wird entscheiden, ob eine Spezialisierung für die Kinderkranken- oder Altenpflege erfolgt. Künftige Pflegeschüler können aber auch die generalistische Ausbildung bis zum Abschluss fortsetzen. Bisher verlaufen die Ausbildungen getrennt. Dies meldete die EPD am Donnerstag.
Die Reform der Ausbildung soll die Pflegeberufe attraktiver machen, da künftige Wechsel zwischen den Bereichen einfacher werden. Außerdem soll das Schulgeld für diese Pflegeberufe abgeschafft werden und zukünftig eine Ausbildungsvergütung gezahlt werden. Mit der Verordnung wird nun die Umsetzungsphase eingeleitet.