Die Pflegekammer Niedersachsen hat vergangene Woche die Höhe der Beitragszahlungen veröffentlicht. Pflegefachkräfte (Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege), die ihren Beruf ausüben, zahlen einen Kammerbeitrag von 0,4 Prozent ihres zu versteuernden Jahreseinkommens. Hierüber informierte die Kammer in einer Pressemitteilung vom 18.07.2018.
„Ein einheitlicher Prozentsatz schafft größtmögliche Transparenz und Gerechtigkeit“, sagt Sandra Mehmecke, stellvertretende Vorsitzende des Errichtungsausschusses der Pflegekammer Niedersachsen. Bezieher von Monatseinkommen von bis zu 450 Euro sind auf Antrag von der Beitragspflicht komplett ausgenommen. Der Höchstbeitrag liegt bei 280 Euro je Beitragsjahr.
Für das laufende Jahr wird die Zahlung anteilig erhoben.
Die Kammermitglieder werden von der Kammer schriftlich über die Details der Beitragserhebung informiert.
Die Pressemeldung der Pflegekammer finden Sie >>>hier
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