Bundestag stellt Weichen für bessere Bezahlung von Pflegekräften
Zukünftig sollen in Deutschland die Pflegekräfte von besserer Bezahlung profitieren. Der Bundestag verabschiedete dazu am Donnerstag ein von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgelegtes Gesetz. Die höheren Löhne sollen über eine Tarifvereinbarung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern erreicht werden. Heil will dann einen entsprechenden Tarifvertrag allgemeinverbindlich erklären.
Sollte dies nicht gelingen, so sieht das Gesetz vor, über eine Rechtsverordnung höhere Pflegemindestlöhne festzulegen. Diese sollen auf Empfehlungen der bereits bestehenden Pflegekommission basieren. Die Pflegekommission soll künftig als ständiges Gremium mit einer grundsätzlich fünfjährigen Amtszeit berufen werden. Siehe hierzu Meldung vom 04.10.19 „Arbeitgeberverband Pflege klagt gegen Besetzung der Mindestlohnkommission“ >> hier
Die Gewerkschaft Verdi und die neue Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche BVAP wollen erstmals einen Tarifvertrag für die Altenpflege verhandeln.
Anfang Juni hatte sich die Bundesregierung im Rahmen der „Konzertierten Aktion Pflege“ mit den wichtigsten Akteuren der Branche auf eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Erhöhung der Löhne verständigt. Zur Finanzierung gab es jedoch noch keine konkreten Lösungen, es blieb bei vagen Äußerungen.
Dies stellt sich unterdessen als der Knackpunkt heraus. Die erwünschten höheren Löhne werden die Kosten treiben. Nach einer im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums erstellten Studie könnten bis zu fünf Milliarden Euro im Jahr anfallen. Wer sie trägt, ist derzeit noch offen.
Eine Finanzreform der Pflegeversicherung wurde inzwischen von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für das erste Halbjahr des kommenden Jahres angekündigt.
Spahn will nach eigenem Bekunden einen Vorschlag vorlegen der einen „fairen Ausgleich“ zwischen Anbietern, Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen sowie den Steuer- und Beitragszahlern erreicht.
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