Diskriminierungsvorwurf – Sonderrecht der Kirchen

Ein „massiver Gebrauch von Sonderrechten“ führe in kirchlichen Einrichtungen zu einer „systematischen Diskriminierungspraxis“, beklagte die Politikwissenschaftlerin Corinna Gekeler am Dienstag in Düsseldorf.
Der Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule hatte zu einer Diskussionsveranstaltung eingeladen.
Unter dem Titel „Kirchliches Arbeitsrecht in der Diskussion – Caritas und Diakonie, zwei bedeutende Arbeitgeberinnen von Fachkräften Sozialer Arbeit“ wurden die Bedingungen kritisch beleuchtet und diskutiert.

Während ver.di-Vertreter die Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts forderten, verteidigten Vertreter von Caritas und Diakonie ihren eigenen Weg.

Entscheidung aus Luxemburg wird erwartet

Der Sonderstatus der Kirchen im deutschen Arbeitsrecht steht seit Jahren in der Kritik. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte sich 2014 und 2015 mit den Sonderrechten befasst (wir berichteten). Aktuell befasst sich der Europäische Gerichtshof mit dem Thema. Für Mitte Juli wird nun eine Entscheidung über den Sonderstatus der Kirchen erwartet.

Einen ausführlichen Bericht finden Sie >>>hier

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