Kirchengericht segnet vorerst Alleinherrschaft diakonischer Arbeitgeber ab

Am 28. Juni 2017 fand vor dem Kirchengericht der EKD eine denkwürdige Verhandlung statt. Gegenstand war die am 3. April 2017 durchgeführte sogenannte „Schlichtung“ für die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland (ARK DD). Dort hatten die Arbeitgeber der Diakonie – mit Unterstützung eines von der EKD eingesetzten Juristen – Änderungen der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR DD) beschlossen. Die Arbeitnehmerseite der ARK hält diesen „Schlichter“ nicht für unparteiisch und lehnt ihn deshalb ab.(siehe Meldung >>)

Das beklagte Schlichtungsverfahren wurde eingeleitet, weil in der ARK DD keine Kompromisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gefunden werden konnten. Die Arbeitnehmerseite verzichtete deshalb auf die weitere sinnlose Teilnahme an Sitzungen der ARK DD. Die Arbeitgeber leiteten daraufhin die „Schlichtung“ ein. Auch diese fand ohne Beteiligung der Arbeitnehmerseite statt, weil der von der EKD ernannte Jurist, der als Schlichter fungieren sollte, schon in der ersten Runde deutlich machte, dass er eindeutig auf der Seite der Arbeitgeber stand.

Wie in der Ordnung der ARK DD vorgesehen fasste der Schlichtungsausschuss auch ohne jegliche Arbeitnehmerbeteiligung seine Beschlüsse.

Vor dem Kirchengericht machte die Arbeitnehmerseite nun Formfehler geltend und beantragte, die Schlichtung für unzulässig zu erklären. Sie hatte damit keinen Erfolg. Das Kirchengericht verhandelte nicht in der Sache sondern vertagte die Verhandlung wegen Formfehlern auf einen späteren Termin.

Dieser ist dann wohl die letzte Möglichkeit der Arbeitnehmerseite im bestehenden Regelsystem der ARK DD, das ausschließlich von den diakonischen Arbeitgebern mit Duldung der EKD[1] gestaltet wird, sich für die Interessen der beschäftigten der Diakonie einzusetzen.

Der gesamte Vorgang um diese Entscheidung der ‚Schlichtung‘ der ARK zeigt überdeutlich:
Es geht den Diakonischen Arbeitgebern nicht um Konsens oder fairen Interessenausgleich.
Wer Konsens und fairen Interessenausgleich will, der führt keine Zwangschlichtungsmöglichkeit ohne Beteiligung der Arbeitnehmerseite ein (Ordnung der ARK) und er führt sie vor allem nicht durch.
Wer Konsens und fairen Interessenausgleich will, der ignoriert nicht die Stimmen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die sich mit überwältigender Mehrheit für den Abschluss von Tarifverträgen aussprechen.[2]

 

Nur Tarifverträge sichern faires Verhandeln: Die ‚Regeln‘ machen nicht die Arbeitgeber sondern der Bundestag mit dem Tarifvertragsgesetz. Die Inhalte bestimmen beide Seiten gleichberechtigt. Dieses System funktioniert -manchmal auch mit kurzem Arbeitskampf- in Deutschland sowohl in der freien Wirtschaft, als auch in der Daseinsvorsorge des Öffentlichen Dienstes und mancher Wohlfahrtsverbände.

In dieser Situation macht ein Weiterarbeiten in der ARK für Menschen, die wirklich die Interessen der Beschäftigten in der Diakonie wirksam vertreten wollen, keinen Sinn mehr.

 

Deshalb fordern wir:
Von der Diakonie und den Diakonische Arbeitgebern:

Machen Sie den Weg frei für Tarifverhandlungen!

Halten Sie nicht länger an einem ungerechten und unfairen

System fest, dass von den Beschäftigten weit überwiegend

abgelehnt wird.

 

Von den Arbeitnehmerverbänden in der ARK:

Entsendet keine Vertreter mehr in die Kommission

 

Keine Verhandlungen mehr in Arbeitsrechtlichen Kommissionen

Abschluss von Tarifverträgen für alle Beschäftigten der Diakonie

 

 


[1] Die Ordnung wird von der Diakonischen Konferenz, in der ausschließlich Vertreter Diakonischer Einrichtungen und keine Beschäftigten vertreten sind, im Einvernehmen mit dem Rat der EKD beschlossen.
[2] Überall, wo bisher Umfragen bei Beschäftigten der Diakonie durchgeführt worden sind, haben sich über 90 % für den Abschluss von Tarifverträgen ausgesprochen.

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  • Tarif-3 Weg: ag-mav.de