Bundeskabinett beschließt Verordnung
Pflegekräfte gehören nicht zu den Spitzenverdienern – für die von ihnen geleistete Arbeit verdienen sie eher vergleichsweise wenig. Diese Erkenntnis hat sich zwischenzeitlich auch in der Politik durchgesetzt. Der Bundesbeauftragte für die Pflege Karl Josef Laumann hat sich entsprechend öffentlich zu Wort gemeldet. Die Bundesregierung hat nun eine Erhöhung des Mindestlohns beschlossen. Sie betrifft allerdings nicht alle Pflegekräfte, Beschäftigte in Privathaushalten profitieren nicht. Für diese greift lediglich der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von deutschlandweit derzeit 8,84 pro Stunde.
Nach dem aktuellen Beschluss steigt der Mindestlohn für Pflegekräfte bis Anfang 2020 in mehreren Schritten auf 11,35 Euro pro Stunde im Westen und 10,85 Euro im Osten. Eine entsprechende Verordnung von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles passierte das Bundeskabinett in Berlin.
Derzeit beträgt der Mindestlohn-Satz für Pflegekräfte 10,20 Euro in Westdeutschland und 9,50 Euro im Osten. Zum 1. Januar 2018 soll er auf 10,55 Euro (Westen) beziehungsweise 10,05 Euro (Osten) steigen.
Die Lohnuntergrenze in der Pflege betrifft rund 908.000 Beschäftigte
Die niedrigen Löhne im Pflegebereich stehen seit Langem in der Kritik und werden auch für den Mangel an Pflegekräften mitverantwortlich gemacht. Die Bundesagentur für Arbeit hatte für 2016 einen dramatischen Mangel an examinierten Altenpflegern festgestellt.