Entgelttransparenzgesetz – Auskunftsanspruch mit Hindernissen

Wer verdient wie viel? Und wie hoch sind die Unterschiede beim Einkommen von Männern und Frauen? Das Entgelttransparenzgesetz soll für Klarheit sorgen.
Seit dem 06.01.2018 haben Beschäftigte das Recht zu erfahren, wie Kolleginnen und Kollegen bezahlt werden, die ähnliche Tätigkeiten ausüben.

Dies gilt allerdings nur für Frauen und Männer, die in einem Betrieb mit mindestens 200 Angestellten arbeiten. Und es muss mindestens sechs Kolleginnen oder Kollegen des jeweils anderen Geschlechts geben, die eine vergleichbare Tätigkeit ausüben wie der Antragsteller bzw. die Antragstellerin.

Ausführliche Informationen zum Entgelttransparenzgesetz hat die DGB-Zeitschrift „Einblick“ zusammengestellt.

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Eine kritische Betrachtung des Gesetzes hat die Tageszeitung  „Junge Welt“ veröffentlicht. Sie finden den Artikel >>>hier