Klare Regeln für Kettenbefristungen gefordert

Ingrid Schmidt

Die Kettenbefristungen von Arbeitsverhältnissen sollte nach Ansicht von Bundesarbeitsgerichts-Präsidentin Ingrid Schmidt klarer gesetzlich geregelt werden. „Es gibt bislang keine im Gesetz festgelegte Missbrauchskontrolle“, sagte Schmidt am Donnerstag auf der diesjährigen Jahrespressekonferenz des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt. Sie hoffe, dass die nächste Bundesregierung klärt, unter welchen Voraussetzungen das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers immer wieder mit sachlichem Grund neu befristet werden kann.

Derzeit können Arbeitsverhältnisse ohne sachlichen Grund für maximal zwei Jahre befristet werden. Bei Befristungen mit sachlichem Grund, beispielsweise wegen einer Schwangerschaftsvertretung, sind Kettenbefristungen teils über viele Jahre möglich. Im zwischen Union und SPD neu ausgehandelten Koalitionsvertrag wird die Absicht erklärt, missbräuchliche Kettenbefristungen in Zukunft verhindern zu wollen.

Handlungsbedarf sieht Schmidt auch bei der Durchsetzung des Mindestlohns. Immer noch werde 2,7 Millionen Menschen der Mindestlohn rechtswidrig vorenthalten. Es gebe zu viele Umgehungsmöglichkeiten, indem beispielsweise bei der Arbeitszeit getrickst werde. Der Zoll müsse brauche mehr Kontrollmöglichkeiten, forderte Schmidt.

 

Quelle: epd-sozial

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