Was Beschäftigte schützt

Betriebsvereinbarungen regeln vor allem Arbeitszeit und Datenschutz

 

Betriebsvereinbarungen zwischen Betriebsrat und Management in deutschen Unternehmen drehen sich vor allem um Fragen von Arbeitszeit, Datenschutz und Gesundheit. Zu diesem Ergebnis gelangen Helge Baumann aus dem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) sowie Manuela Maschke und Sandra Mierich aus dem Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung (IMU) in einer neuen Studie. Die Experten haben Daten der WSI-Betriebsrätebefragungen 2015 und 2017 und aus dem Archiv Betriebliche Vereinbarungen analysiert und ausgewertet.

Wie die Hans-Böckler-Stiftung am Montag in Düsseldorf mitteilte gehe es dabei am häufigsten um das Thema Arbeitszeit. So hätten rund 71 Prozent aller Betriebe mit Arbeitnehmervertretung ein gültiges Abkommen zu Arbeitszeitkonten, dazu kämen Vereinbarungen über Mehrarbeit, Teilzeit, Gleitzeit, Tele- und Heimarbeit.

Auch der Datenschutz hat an Bedeutung gewonnen. In knapp 70 Prozent der Betriebe existieren dazu Vereinbarungen. Sie sollen zum Beispiel die lückenlose Überwachung durch Arbeitgeber verhindern. Das bedeutet konkret, Leistungs- und Verhaltenskontrollen zu begrenzen, die Auswertung von Protokollen zu regulieren und die private Nutzung von Anwendungen zu regeln.

 

Näheres siehe unter:

„Betriebsvereinbarungen 2017“, Verbreitung und Trendthemen
Nr. 25 Policy Brief WSI . 05/2018                    >> hier

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