EU-Vergleich der Arbeitskosten 2017:

Deutschland auf Rang sechs

Arbeitgeber des deutschen Produzierenden Gewerbes und wirtschaftlicher Dienstleistungen bezahlten im Jahr 2017 durchschnittlich 34,50 Euro für eine geleistete Arbeitsstunde. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, lag das Arbeitskostenniveau in Deutschland damit innerhalb der Europäischen Union (EU) auf Rang sechs, einen Rang höher als im Jahr 2016. Der EU-Durchschnitt lag bei 26,30 Euro für eine Stunde Arbeit deutlich niedriger. Im Vergleich zum Nachbarland Frankreich mit 36,80 Euro auf Rang fünf, lag Deutschland um knapp 6 % günstiger. Dänemark hatte mit 43,60 Euro die höchsten Arbeitskosten je geleistete Stunde, Bulgarien mit 4,90 Euro die niedrigsten

Im Verarbeitenden Gewerbe, das besonders stark im internationalen Wettbewerb steht, kostete eine Arbeitsstunde in Deutschland 2017 durchschnittlich 40,20 Euro. Hier lag Deutschland im EU-Vergleich auf Rang vier. Eine Stunde Arbeit in der deutschen Industrie war damit 49 % teurer als im EU-Durchschnitt (27,00 Euro) und kostete gut 6 % mehr als in Frankreich (38,10 Euro). Bei den marktbestimmten Dienstleistungen lag Deutschland mit Arbeitskosten von 31,50 Euro pro Arbeitsstunde europaweit auf dem neunten Platz (20 % über dem EU-Durchschnitt und 14 % unter dem Wert für Frankreich).

Die Legende der hohen Lohnnebenkosten

Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten und den Lohnnebenkosten zusammen. Im Jahr 2017 zahlten die Arbeitgeber in Deutschland in Branchen des Produzierenden Gewerbes und der wirtschaftlichen Dienstleistungen auf 100 Euro Bruttoverdienst zusätzlich 28 Euro Lohnnebenkosten. Damit lagen die Lohnnebenkosten in Deutschland unter dem EU-Durchschnitt von 31 Euro. Im EU-weiten Ranking lag Deutschland im Mittelfeld auf Rang 13. Auf 100 Euro Lohn wurden in Schweden (49 Euro), Frankreich (46 Euro) und Belgien (43 Euro) die höchsten Lohnnebenkosten gezahlt, in Malta (9 Euro) die niedrigsten. Hauptbestandteil der Lohnnebenkosten sind die Sozialbeiträge der Arbeitgeber, also vor allem die gesetzlichen Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen, die Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung sowie die Aufwendungen für die Lohn- und Gehaltsfortzahlungen im Krankheitsfall.

 

Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamt Destatis

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