dia e.V. Tagesfortbildung in Kooperation mit ver.di
Der 6. Änderungstarifvertrag des TV DN wurde im April abgeschlossen. Neben Entgelterhöhungen für die Jahre 2019, 2020 und 2021, wurden auch Regelungen vereinbart, die nun in den Betrieben umgesetzt werden müssen.
Damit dies gut gelingt, lädt „dia e.V.“ und die Gewerkschaft ver.di zu einer Tagesfortbildung am 30.09.2019 nach Hannover ein.
Bei den im Tarifvertrag vereinbarten betrieblichen Regelungen, haben Mitarbeitervertretungen eine Schlüsselrolle. Sie müssen daher diese Regelungen nicht nur gut kennen, sondern auch darauf achten, dass Tarifergebnis auch korrekt umgesetzt wird. Leider sind die vereinbarten Regelungen nicht immer leicht verständlich und selbsterklärend.
Der trotz aller Bemühungen um Einfachheit, im typischen „Tarif-Sprech“ verfasste Vertragstext löst oftmals nicht nur Verständnisfragen, sondern bisweilen auch absolutes Unverständnis aus.
Aus dem aktuellen Abschluss haben sich z.B. folgende Fragestellungen herauskristallisiert:
- Wann sind die Aufgaben der Praxisanleitung „übertragen“? Wie findet die Auswahl statt?
- Wie bekommen die HEP-Azubis/SchülerInnen ihre Ausbildungsvergütung?
- Wer bekommt die Pflegezulage?
- Was ändert sich für Azubis und dual Studierende?
- Vorweggewährungen von bis zu 2 Stufen bei Neueinstellungen: wer profitiert?
- Arbeitsplätze in Spezialbereichen: Wer bekommt die 50%-Zulage?
Diese und weitere aufkommenden Fragen sollen in der Tagesveranstaltung am 30.09. beantwortet werden. Neben der Klärung dieser Fragen, soll es jedoch auch darum gehen, mit welchen Mitteln und Maßnahmen die Mitarbeitervertretungen für die Durchsetzung der Regelung sorgen können.
Die Anmeldung über dia e.V. finden Sie >>> hier