Was heute noch als technologische Vision gilt, wird morgen ein Teil des Pflegealltags sein. Doch wie stellen wir sicher, dass diese Systeme nicht nur effizient, sondern auch menschengerecht sind?
Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat dieses Thema in ihrer „Kompakt“ Ausgabe 4/2025 aufgenommen und berichtet, dass die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin dazu einen wichtigen Impuls gesetzt habe.
Klare Kriterien notwendig – Unterstützung statt Belastung
In zwei Werkstattgesprächen zu Künstlicher Intelligenz im Gesundheitswesen mit Expertinnen und Experten aus Praxis, Wissenschaft und Institutionen, auch der gesetzlichen Unfallversicherung, wurde deutlich: Es brauche klare Kriterien, wie Künstliche Intelligenz gestaltet sein muss, damit sie Beschäftigte unterstützt und nicht belastet. Besonders überzeugt habe dabei der Gedanke, Arbeits- und Gesundheitsschutz schon in der Entwicklung mitzudenken. Denn was früh berücksichtigt wird, muss später nicht teuer korrigiert werden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen – von Checklisten bis zu ethischen Leitlinien – zeigen, wie das gelingen kann.
Aktive Begleitung von Veränderungen
Für die gesetzliche Unfallversicherung geht es um ihren Kernauftrag: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu gewährleisten – auch und gerade in einer digitalisierten Arbeitswelt. KI-Systeme, die in der Pflege, in der Diagnostik oder in der Verwaltung eingesetzt werden, verändern nicht nur Prozesse, sondern auch Anforderungen, Belastungen und Verantwortlichkeiten. Diese Veränderungen müssen aktiv begleitet werden, so die Forderung der DGUV. Und dabei sollten nicht nur die Risiken betrachtet werden, sondern auch die Chancen. Etwa bei KI-gestützten Systemen, die ergonomisch entlasten, sich ständig wiederholende Aufgaben übernehmen oder die Kommunikation verbessern.

Eine Zusammenfassung der Werkstattgespräche hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zur Verfügung gestellt. Die PDF-Datei gibt es >>>hier