ACK – Klausel – Bayerische Mitarbeitervertreter fordern Öffnung der Diakonie

Diakonie BayernDie Mitarbeitervertretung der Diakonie Bayern unterstützt den Vorstoß führender Diakonie-Vertreter, das evangelische Sozialwerk auch für nichtchristliche Arbeitnehmer zu öffnen.
Die Beschäftigung von Mitgliedern anderer Religionen und „generell für Nichtchristen“ sei ein Schritt in Richtung mehr Weltoffenheit und Toleranz, betonte der Gesamtausschuss der Diakonie Bayern am Wochenende. Dies berichtet der tägliche Branchendienst „epd-sozial-aktuell“.

Um diesen Schritt in Richtung einer Öffnung zu vollziehen, müsse die ACK-Klausel (Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen) geändert werden. Die Klausel ist der Grund dafür, dass Beschäftigte der Diakonie, grundsätzlich einer christlichen Kirche angehören müssen.
Die ACK-Klausel löst immer wieder Diskussionen über die Öffnung diakonischer Einrichtungen für Beschäftigte anderer Glaubensrichtungen aus (wir berichteten).

Vor Ort sind es u. a. Mitarbeitervertretungen, die sich konkret mit den Auswirkungen auseinandersetzen müssen. Dies ist besonders dann der Fall, wenn z. B. in gefragten Berufsgruppen, Bewerber keiner christlichen Kirche angehören.
Der bayerische Gesamtausschuss fordert eine Änderung der Klausel, die sich auch in den entsprechenden Kirchengesetzen niederschlagen müsse.

„Gewisse Öffnung“
Wie der epd-Pressedienst meldet, hatte sich der bayerische Diakonie-Präsident Michael Bammessel jüngst für eine „gewisse Öffnung“ des evangelischen Sozialwerks als Arbeitgeber auch für Nichtchristen ausgesprochen.

Durch Engpässe in der Altenpflege und anderen Hilfefeldern, sowie der Frage nach Arbeitsmöglichkeiten für Flüchtlinge, hat die ACK-Klausel eine neue Brisanz erhalten.