Die evangelische Nordkirche ist auf dem Weg zu einem einheitlichen Arbeitsrecht. Die Kirchen seien rechtlich verpflichtet, die Gewerkschaften angemessen bei den Verhandlungen über Gehälter und Urlaub zu beteiligen, sagte Landesbischof Gerhard Ulrich am Donnerstag vor der Landessynode in Lübeck-Travemünde.
In der Nordkirche gelten bislang verschiedene Arbeitsrechte: Für Beschäftigte in Hamburg und Schleswig-Holstein handeln Gewerkschaften und der kirchliche Arbeitsgeberverband Tarifverträge aus. In Mecklenburg-Vorpommern verhandeln Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einer Arbeitsrechtlichen Kommission. Betroffen sind insgesamt rund 16.000 Küster, Erzieherinnen und Organisten, 1.400 davon in Mecklenburg-Vorpommern.
Schwieriger sei die Situation in der Diakonie mit ihren 60.000 Beschäftigten in Norddeutschland, sagte Ulrich. Für rund 40 Prozent der Einrichtungen gelte der Tarifvertrag KTD, für weitere 40 Prozent die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland. 20 Prozent hätten eigene Regelungen wie Haustarife, Anlehnungen an den Öffentlichen Dienst oder Sonderregelungen. Hier sei eine einheitliche Regelung notwendig.
Nach Urteilen des Bundesarbeits- und des Bundesverfassungsgerichts dürfe die Kirche ein eigenes Arbeitsrecht beschließen, das Streiks ausschließt, betonte Ulrich. Allerdings müssten die Gewerkschaften in das kirchliche Verfahren „organisatorisch eingebunden“ werden.