Die Reform der Pflegeausbildung nimmt konkrete Formen an. Das Bundesgesundheitsministerium veröffentlichte am Mittwoch auf seiner Internetseite die Eckpunkte für eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, nach der künftig alle Pflegekräfte gemeinsam ausgebildet werden sollen.
Mit den jetzt publizierten Eckdaten geht die Regierung den nächsten Schritt, die getrennte Altenpflege-, Krankenpflege- und Kinderkrankenpflegeausbildung bis 2018 zu beenden und den neuen Beruf der Pflegefachfrau beziehungsweise des Pflegefachmanns zu schaffen.
Den Eckpunkten zufolge soll die Ausbildung weitgehend neu konzipiert werden. Sie dauert drei Jahre (oder fünf Jahre in Teilzeit) und umfasst 4.600 Stunden, davon 2.500 im praktischen Einsatz und 2.100 an einer Pflegeschule. Anders als bisher sollen die Auszubildenden zu gleichen Teilen im Krankenhaus, im Altenheim und bei ambulanten Diensten lernen. Hinzu kommen kurze Einsätze in der Kinderkrankenpflege und der Psychiatrie und die Möglichkeit einer ersten praktischen Spezialisierung in einem Bereich.
Kritik an dem Gesetzesvorhaben kommt insbesondere von den Arbeitgebern der Altenpflegebranche. Der Präsident des Bundesverbandes der privaten Anbieter sozialer Dienste (bpa), Bernd Meurer, sagte in Berlin: „Wir haben die Auszubildenden dann nur noch 20 Wochen im eigenen Betrieb.“ Den Rest der Zeit seien sie in der Schule oder an anderen Einsatzorten, was vom Ausbildungsbetrieb organisiert werden müsse. Das könnten kleine Pflegeunternehmen nicht leisten. Er fürchte daher Einbrüche bei den gegenwärtig hohen Ausbildungszahlen in der Altenpflege.
Der Gesetzentwurf ist vom Kabinett gebilligt worden und soll im März erstmals im Bundestag beraten werden. Er sieht auch die Einführung eines Pflegestudiums vor sowie die Abschaffung des Schulgelds an Pflegeschulen, das in fünf Bundesländern noch immer verlangt wird.
Quelle: epd sozial