Mitarbeitervertretungen
„In Dienststellen, in denen die Zahl der wahlberechtigten Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen in der Regel mindestens fünf beträgt, von denen mindestens drei wählbar sind, sind Mitarbeitendenvertretungen zu bilden.“
Die Wahlordnung wurde zum 01.Oktober 2025 geändert.
Die Arbeitshilfen werden derzeitig überarbeitet und stehen dann bald wieder zur Verfügung.
Mitarbeitervertretungsgesetz MVG-EKD | >> download im pdf-Format |
Wahlordnung (Stand 01.Oktober 2025) zum MVG–EKD | >> download im pdf-Format |
Wahlordnung mit Erläuterung | >> |
Das vereinfachte Wahlverfahren (für Einrichtungen bis 100 Mitarbeiter:innen) | >> download im pdf Format |
Wahlkalender (Checkliste) | |
Wahlausschreiben | >> |
Wahlausschreiben nur Briefwahl gem.§ 9 Abs.1aWO | >> |
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