Mitarbeitervertretungen
„In Dienststellen, in denen die Zahl der wahlberechtigten Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen in der Regel mindestens fünf beträgt, von denen mindestens drei wählbar sind, sind Mitarbeitendenvertretungen zu bilden.“
Die Wahlordnung wurde zum 01.Oktober 2025 geändert.
Die Arbeitshilfen sind überarbeitet.
| Mitarbeitervertretungsgesetz MVG-EKD | >> download im pdf-Format |
| Wahlordnung (Stand 01.Oktober 2025) zum MVG–EKD | >> download im pdf-Format |
| Wahlordnung mit Kennzeichnung | >> download im pdf- Format |
| Das vereinfachte Wahlverfahren (für Einrichtungen bis 100 Mitarbeiter:innen) | >> download im pdf- Format |
| Wahlkalender (Checkliste) | >>download im word-Format |
| Wahlausschreiben | >>download im word- Format |
| Wahlausschreiben Briefwahl gem.§ 9 Abs.1aWO | >> download im word- Format |
| Musterbriefe / Vorlagen | >> zur Übersicht |


