MAV Wahlen

Mitarbeitervertretungen 

„In Dienststellen, in denen die Zahl der wahlberechtigten Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen in der Regel mindestens fünf beträgt, von denen mindestens drei wählbar sind, sind Mitarbeitendenvertretungen zu bilden.“

Die Wahlordnung wurde zum 01.Oktober 2025 geändert.

Die Arbeitshilfen sind überarbeitet.

Mitarbeitervertretungsgesetz MVG-EKD>> download im pdf-Format
Wahlordnung (Stand 01.Oktober 2025) zum MVGEKD>> download im pdf-Format
Wahlordnung mit Kennzeichnung     >> download im pdf- Format
Das vereinfachte Wahlverfahren
(für Einrichtungen bis 100 Mitarbeiter:innen)
>> download im pdf- Format
Wahlkalender (Checkliste) >>download im word-Format
Wahlausschreiben>>download im word- Format
Wahlausschreiben Briefwahl gem.§ 9 Abs.1aWO >> download im word- Format
Musterbriefe / Vorlagen >> zur Übersicht