Der bundesweite Tag der wohnungslosen Menschen am 11. September 2025 stand unter dem Motto „Politik in die Pflicht nehmen – Wohnungsnot beenden“ und diente dazu, die öffentliche und politische Aufmerksamkeit auf das wachsende Problem der Wohnungslosigkeit zu lenken. Statistiken zeigen […]
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Für Kurzentschlossene: freie MVG1-Plätze im Oktober!
Für Kurzentschlossene bietet sich bei dia e.V. eine einmalige Gelegenheit: obwohl alle MVG1-Plätze für 2025 und fast alle für 2026 schon ausgebucht sind, gibt es noch wenige Plätze in einem MVG1-Seminar vom 20. bis 24. Oktober 2025 in Springe zu ergattern! Das Seminar wurde aufgrund der großen Nachfrage nachträglich eingeschoben.
WeiterlesenMehr Pflegeauszubildende und Anerkennungen
Die im Jahr 2020 eingeführte generalistischen Pflegeausbildung soll die Auszubildenden befähigen, Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen zu pflegen. Die Ausbildung schließt nach drei Jahren mit dem Berufsabschluss Pflegefachfrau / -mann.Vor Beginn des letzten Drittels der Ausbildung besteht für die […]
WeiterlesenDie neue Wahlordnung zum MVG-EKD
Ab dem 01. Oktober 2025 tritt die neue Wahlordnung in Kraft. Es hat sich einiges verändert. Hier eine nicht abschließende Auflistung. Die Wahlordnung ist im kirchlichen Amtsblatt veröffentlicht. Die Vertreter:innen des Gesamtausschusses der EKD (buko und Stäko) konnten in der […]
WeiterlesenVernetzung zur Krankenhausreform
Im letzten Jahr wurde die Krankenhausreform beschlossen. Daraus folgend entstand das Krankenhausreformnachbesserungsgesetz (KHAG), welches aktuell beraten wird. Die Bundesregierung verfolgt die Zielsetzung einer flächendeckenden gesicherten Krankenhausversorgung durch Entbürokratisierung und Transparenz für die Patient:innen.Bundesgesundheitsministerin Nina Warken betont; „Wir passen die Krankenhausreform […]
Weiterlesen30-Minuten-Regel in der Rufbereitschaft gekippt
Der Marburger Bund hat vor dem Arbeitsgericht Hannover einen bemerkenswerten Erfolg erzielt. Er klagte für eines seiner Mitglieder darauf, dass die Vorgabe, in der Rufbereitschaft innerhalb von 30 Minuten am Patienten tätig zu werden, für unzulässig erklärt wird. Und er gewann. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
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