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EuGH zur deutschen Besonderheit des kirchlichen Arbeitsrechts

Nach Ansicht des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof Evgeni Tanchev können Beschäftigte bei kirchlichen Arbeitgebern auch konfessionslos sein. Die kirchlichen Träger könnten dennoch ihren Auftrag erfüllen. Der EuGH hat über eine Klage gegen das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung, kurz die Diakonie Deutschland, zu entscheiden.

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„Pecunia non olet“*

Kirchliche Zusatzversorgungskassen zocken scheinbar wieder Laut einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ („FAZ“) haben die bedeutendsten Versorgungskassen der Kirchen hunderte Millionen Euro in den Handel mit Unternehmen, sogenanntes Private Equity**, investiert. Und das obwohl einige katholische Bistümer dieses unethisch finden […]

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