Berufsunfähigkeit Die Definition von Berufsunfähigkeit im Sinne der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung lautet: „Berufsunfähig sind Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen weder im erlernten noch in einem zumutbaren Beruf halb soviel leisten und verdienen können, wie andere Berufstätige mit ähnlicher Ausbildung, gleichwertigen Kenntnissen […]
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