Schlagwort: BAuA

Pflege stärken – Arbeitsbedingungen verbessern

Pflege ist mehr als ein Beruf – sie ist tägliche Verantwortung, Fürsorge und Engagement. Doch die Anforderungen sind hoch: Zeitdruck, körperliche Belastung und emotionale Herausforderungen gehören zum Alltag. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat in ihrer aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „baua: Aktuell 2025“ sich genau diesen Themen gewidmet und bietet Pflegeeinrichtungen Impulse zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

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Schichtarbeit belastet

Ob in Kliniken, in der Industrie oder im Sicherheitsdienst – Schichtarbeit ist in vielen Berufen unverzichtbar. Sie ermöglicht einen Rund-um-die-Uhr-Betrieb, stellt Beschäftigte jedoch vor besondere Herausforderungen. Eine aktuelle Auswertung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf Basis einer Erwerbstätigenbefragung 2024 zeigt: Schichtarbeitende arbeiten nicht nur zu atypischen Zeiten, sie sind auch häufiger umgebungsbedingten, körperlichen und psychischen Belastungen ausgesetzt als Beschäftigte ohne Schichtarbeit – mit spürbaren Auswirkungen auf die Gesundheit.

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Pause? Fehlanzeige!

Eine Untersuchung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zeigt, dass fast ein Drittel der Beschäftigten in Deutschland die vorgeschriebenen Pausenzeiten nicht einhält. Die Auswertungen der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021 zeigen, dass Arbeitspausen bei 31 Prozent der abhängig Beschäftigten häufig ausfallen. Dabei sind Pausenausfälle in den verschiedenen Berufsgruppen unterschiedlich verbreitet.

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Gesund arbeiten trotz Hitze

Hitze am Arbeitsplatz macht müde, stört die Konzentration und kann die Gesundheit ernsthaft gefährden. Verantwortliche in Betrieben sollten deshalb rechtzeitig im Sommer für speziellen Schutz sorgen – und im Ernstfall schnell helfen können. Auch wenn wir in Niedersachsen (noch) keine Außentemperaturen wie im Süden haben, so werden an Arbeitsplätzen wo z.B. pflegerische Tätigkeiten stattfinden, locker über 26 Grad erreicht. Neben Maßnahmen gegen starke Erwärmung von Räumen (Beschattung, Klimatisierung, usw.), sind die Einrichtungsleitungen in der Pflicht weitere Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu ergreifen.

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