Seit dem vergangenen Sonntag ist die Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung in Kraft. In ihr werden die Maßnahmen zum Schutz vor einer Coronainfektion nun nicht mehr so explizit und detailliert aufgeführt, wie dies bisher der Fall war. Dennoch kann man auf keinen Fall von einem Wegfall der Maßnahmen sprechen.
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