Bundestag und Bundesrat haben mit dem „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ die Grundlage dafür gelegt, dass Arbeitgeber:innen ihren Arbeitnehmer:innen eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie auszahlen können.
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