Seit Dezember 2023 ist es nun dauerhaft möglich, bei leichteren Erkrankungen nach telefonischem Kontakt mit der behandelnden Praxis eine Krankschreibung zu erhalten. Erstmal war dies während der Coronapandemie eingeführt worden, um die Praxen zu entlasten. Nun kritisieren Arbeitgeber und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) dieses Vorgehen und möchten es abschaffen. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband verteidigt die Regelung jedoch.
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Ab 2023 keine Zettelwirtschaft mehr – die eAU ist da!
Mit dem Ablauf des Jahres 2022 ändert sich ein altbekanntes Verfahren zum Vorteil der Arbeitnehmer:innen. Die Verteilung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an Krankenkasse und Arbeitgeber:in erfolgt dann voll digital.
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