Schlagwort: MVG.EKD § 36a

Deutliche Aussage des KGH’s zur Einigungsstelle

Auf der Homepage der Kanzlei Baumann Czichon ist ein sehr interessanter und wichtiger Beitrag zu einer Entscheidung des Kirchengerichtshofes veröffentlicht. In dieser Entscheidung ( 7.12.2020 (II-0124/30-2020) stellt der Kirchengerichtshof fest, dass in den Fällen des § 40 MVG.EKD eine Zustimmungsersetzung nur durch die Einigungsstelle möglich ist, nicht aber durch das Kirchengericht.

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