Auf der Homepage der Kanzlei Baumann Czichon ist ein sehr interessanter und wichtiger Beitrag zu einer Entscheidung des Kirchengerichtshofes veröffentlicht. In dieser Entscheidung ( 7.12.2020 (II-0124/30-2020) stellt der Kirchengerichtshof fest, dass in den Fällen des § 40 MVG.EKD eine Zustimmungsersetzung nur durch die Einigungsstelle möglich ist, nicht aber durch das Kirchengericht.
Weiterlesen