Pflegepolitik
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch der geplanten Reform der Pflegeausbildung zugestimmt. Das Pflegeberufsgesetz von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) sieht vor, die bisher unterschiedliche Ausbildung für die Altenpflege, die Krankenpflege und die Kinderkrankenpflege zu vereinheitlichen und mit einem einheitlichen Berufsabschluss zur Pflegefachfrau/Pflegefachmann zu versehen. Der DGB hatte sich dazu bereits am Dienstag in einer Presseerklärung geäußert.
Schmalspurausbildung befürchtet
Darin warnt der DGB vor einer bloßen Zusammenlegung der allgemeinen Pflege, Kinder- krankenpflege und Altenpflege bei gleichzeitiger Beibehaltung der dreijährigen Ausbildungsdauer. Der Ansatz einer generalisierten Ausbildung vernachlässigt die sehr komplexen Anforderungen der einzelnen Pflegerichtungen, beispielsweise die Unterschiede zwischen Langzeit- und Akutpflege oder zwischen medizinisch orientierter Pflege und geronto-psychiatrischer Pflege. Kompetenzen einzuebnen macht Pflegeberufe nicht attraktiver – im Gegenteil: Es führt zu einer Schmalspurausbildung, die die Berufsfähigkeit nach Abschluss der Ausbildung gefährdet.
Spezialisierung notwendig
Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in der Pflege und der steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen ist eine Weiterentwicklung der Pflegeberufe dringend nötig. Der DGB hält das Modell der integrierten Berufsausbildung in der Pflege für das Bessere, denn es vereint hohe Fachlichkeit und Professionalisierung. Dieses Modell besteht aus einer mindestens dreijährigen Ausbildung, die auf einer ein- bis zweijährigen einheitlichen Grundausbildung mit anschließender Schwerpunktsetzung in allgemeiner Pflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege basiert. Die unterschiedlichen Berufsabschlüsse sowie deren Bezeichnungen sind für die berufliche Identität in ihrer jeweiligen Spezialisierung maßgeblich und wichtig.