Betriebsarzt stellt Ferndiagnose
Caritas erklärt Beschäftigten für geisteskrank
Peter Klyk (60) arbeitet seit 22 Jahren für das katholische Hilfswerk, er kümmert sich als Sozialarbeiter um Flüchtlinge, Drogensüchtige und Arbeitslose, er ist zudem auch Mitarbeitervertreter. Seit Ende März ist er nun suspendiert und hat Hausverbot. Seine Bezüge werden nicht fortgezahlt. Die Begründung des Arbeitgebers: Peter Klyk ist psychisch krank.
„Grundlage für die Behauptung ist die Diagnose des Betriebsarztes auf Grundlage von Berichten zweier Kolleginnen“, sagte gestern im Arbeitsgericht Manfred Koch, Anwalt von Klyk. Es habe nie eine Untersuchung gegeben, genauso wenig wie eine Krankschreibung. „So etwas ist völlig unzulässig“, so Koch.
Peter Klyk ließ sich von einem unabhängigen Psychiater untersuchen. Befund: Der Mann ist völlig gesund. Anwalt Koch legte gestern das Attest dem Arbeitsgericht vor. Doch das irritierte den Caritas-Anwalt Hans-Henning Pflüger nicht: „Ich bestreite, dass der Kläger beim Arzt sein Verhalten am Arbeitsplatz thematisiert hat.“
Was hat der Beschäftigte Schlimmes gemacht?
Konkret wurde es nicht. Dafür las Anwalt Koch aus einem Protokoll vor. Darin heißt es, dass Herr Klyk seit November 2015 in Sitzungen die Wortbeiträge von Kolleginnen mit „ausdruckslosem Gesicht“ und „gepressten Lippen“ verfolgt habe. Richterin Sylvia Bittens bat beide Parteien um eine Lösung. Der Caritas-Anwalt zur Richterin: „Wenn Sie sagen, er ist gesund, dann wird er beschäftigt.“
Beide Parteien einigten sich auf eine Mediation. Allerdings soll auch Caritas-Chef Andreas Schubert daran teilnehmen. Anwalt Koch vermutet im Verhältnis zwischen Geschäftsführer und MAV-Vertreter die eigentliche Wurzel des Übels.
Nachfragen von Pressevertretern ließ der Geschäftsführer unbeantwortet.
„Das ärztliche Attest liegt uns erst seit gestern vor. Wir werden das neu bewerten. Zum konkreten Fall sage ich nichts.“
Konkrete Information gebe es aus Gründen des „Persönlichkeitsschutzes“ von Herrn Klyk und aus „Fürsorge gegenüber unseren Arbeitnehmern“ nicht.
Quelle: Neue Presse, Bild