Anhebung um 34 Cent
Der im Jahre 2015 eingerichtete gesetzliche Mindestlohn steigt Anfang nächsten Jahres auf 8,84 Euro pro Stunde. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch die Anhebung der Lohnuntergrenze von gegenwärtig 8,50 Euro um 34 Cent.
Die eingesetzte Mindestlohnkommission, der Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertreter sowie Wissenschaftler angehören, hatte sich im Juni einstimmig für diese Anpassung orientiert an der allgemeinen Tarifentwicklung. ausgesprochen.
Der Kommission zufolge stiegen die Löhne und Einkommen im Zeitraum von Januar 2015 bis zum Stichtag 30. Juni 2016 um vier Prozent.
Die Bundesregierung will den Beschluss nun als Rechtsverordnung umsetzen.
Erwartet wird, dass sich durch die Erhöhung des Mindestlohns die Lohnkosten für die Wirtschaft um rund eine Milliarde Euro für das Jahr 2017 erhöhen werden.
Auch könnten die Preise für Waren und Dienstleistungen bei einer vollständigen „Überwälzung“ der Lohnerhöhungen „geringfügig ansteigen“, heißt es in der Verordnung. Erhebliche Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Preisniveau werden jedoch nicht erwartet.
Der Mindestlohn gilt für rund vier Millionen Arbeitnehmer. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) erklärte, zwei Jahre nach seiner Einführung sei der Mindestlohn gelebter Alltag. Auch das Verfahren, nach dem er erhöht werde, habe sich bewährt.
Die Kommission, die frei von politischer Einflussnahme entscheiden soll, legt die Höhe nun alle zwei Jahre neu fest. Der Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer, außer für Langzeitarbeitslose nach einer Arbeitsaufnahme in den ersten sechs Monaten. Auch für Azubis, Menschen mit Pflichtpraktikum oder Praktikum unter drei Monaten gilt er nicht. Die nächste Anhebung steht zum 1. Januar 2019 an.