Hessen auf dem Weg zu Tarifverträgen

Prozessvereinbarung zwischen ver.di und Diakonie Hessen abgeschlossen:

 

Auf dem Weg zu Tarifverträgen für die Altenhilfe in der Diakonie Hessen

 

Tarif-3 WegWie zuvor in Niedersachsen, wurde nun auch in Hessen durch den Abschluss einer Prozessvereinbarung der Weg zur Aufnahme von Tarifverhandlungen geebnet.

 

Die Vertragspartner – die Diakonie Hessen, die Arbeitsgemeinschaft der diakonischen Dienstgeber in Hessen und dem Ver.di Landesbezirk Hessen- vereinbarten zunächst im Jahr 2017 Tarifverhandlungen über die Arbeitsbedingungen in den Altenpflegeeinrichtungen der Diakonie Hessen aufzunehmen.

Zuvor haben mit der Neufassung des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes (ARRG.DH) die Synoden der Kirchen von Kurhessen-Waldeck und Hessen-Nassau grundsätzlich den Weg für alle diakonischen Einrichtungen eröffnet, künftig die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten durch den Abschluss von Tarifverträgen zu regeln.

Während sich aktuell maßgebliche diakonische Träger der Krankenpflege, der Behindertenhilfe und der Jugendhilfe noch reserviert zeigten, hatten die Träger der Altenhilfe ihre Bereitschaft erklärt, die bisherige Blockade gegen Tarifverhandlungen aufzugeben.

In der jetzt abgeschlossenen Prozessvereinbarung wurden für das 4. Quartal dieses Jahres noch weitere Grundsatzgespräche vereinbart.

Danach soll 2017 für die diakonischen Altenhilfeeinrichtungen in Hessen ein tarifvertragsfähiger Arbeitgeberverband gegründet werden. Dieser wird künftig mit Ver.di die Arbeitsbedingungen in der Altenhilfe durch Abschluss von Tarifverträgen regeln.

Damit besteht für die Beschäftigten in der diakonischen Altenhilfe die Chance, nach Jahren der Abkoppelung von der allgemeinen Tarifentwicklung die Schere zwischen dem Tarifniveau in den diakonischen Altenhilfeeinrichtungen und anderen maßgeblichen Tarifverträgen wie dem TVöD in den Altenhilfeeinrichtungen der Kommunen, der Caritas oder der AWO Hessen Süd muss sich wieder weiter schließen!

 

Was ist mit den Beschäftigten bei diakonischen Trägern, die nicht Mitglied des Arbeitgeberverbandes werden?

 

Die jetzt abgeschlossene Prozessvereinbarung sieht zunächst vor, dass diakonische Arbeitgeber freiwillig ihren Beitritt zum Arbeitgeberverband und damit zu dem dann zu verhandelnden Tarifvertrag erklären. Für alle anderen gibt es z.Z. keine Regelung:

Es ist nicht zu erkennen, dass die Bildung einer neuen Arbeitsrechtlichen Kommission in Hessen möglich ist – die Arbeitnehmervertretungen haben sich in der Anhörung zur Neufassung des ARRG eindeutig gegen den Dritten Weg der Kirchen ausgesprochen, der keine Verhandlungen auf Augenhöhe zulässt. Damit gibt es aktuell – ausgenommen die Aufnahme von Tarifverhandlungen – keinen von Seiten der Beschäftigten legitimierten Weg zur Weiterentwicklung von Arbeitsbedingungen und Entgelten in den Einrichtungen der hessischen Diakonie. In der jetzt abgeschlossenen Prozessvereinbarung haben daher ver.di und die Arbeitgebervertreter ihre Bereitschaft zu weiteren Gesprächen über die Bereiche außerhalb der Altenhilfe erklärt.

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