AVR DD – Klage gegen den Beschluss der Schlichtungskommission erhoben

Die Arbeitnehmervertreter der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland (ARK DD) fordern die Aufhebung  des Schlichtungsbeschlusses vom 03.04.2017. Nun wurde beim Kirchengericht der EKD ein Antrag auf Aufhebung gestellt.
Der Beschluss legt Änderungen bei den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland fest (wir berichteten). Die Arbeitnehmervertreter beklagen u. a. Verfahrensfehler im Schlichtungsverfahren. Ende Juni soll die Verhandlung stattfinden.

Der Diakonische Dienstgeberverband Niedersachsen (DDN) weist in einer Meldung vom 31.05.2017 daraufhin, dass die Regelungen des Schlichtungsbeschlusses vorerst rechtwirksam bleiben und anzuwenden sind. Gleiches gilt auch für die Änderungen in § 1 Absatz 5 AVR DD (Anwendung von Öffnungsklauseln).
Die Dienstgeberseite in der ARK DD sei lt. DDN aber zuversichtlich, dass die in der Klageschrift erhobenen Vorwürfe unbegründet sind.
Gegen die Entscheidung des Kirchengerichts der EKD ist die Beschwerde zum Kirchengerichtshof der EKD (KGH.EKD) möglich.

 

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