„Ab jetzt auf eigene Rechnung“

Bund der Steuerzahler:

„Ab jetzt auf eigene Rechnung“

Ab heute 3:27 Uhr haben die Deutschen es geschafft: Ab da arbeiten Bürger und Unternehmen nur noch für den eigenen Geldbeutel. Bis dahin aber arbeiteten sie rein rechnerisch nur für die Staatskassen – so lange wie noch nie zuvor, kritisiert der Verband der Steuerzahler BdSt weiter.

Der vom BdST als Steuerzahler-Gedenktag bezeichnete Stichtag hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr weiter hinausgezögert. Das bis zu diesem Zeitpunkt erwirtschaftete Einkommen der Steuer- und Beitragszahler behalten rein rechnerisch der Staat und die Sozialversicherungen, heißt es in dem „Belastungs-Check 2017“ weiter. Im vergangenen Jahr fiel dieser Tag auf den 16. Juli, später als zunächst prognostiziert.

Die „volkswirtschaftliche Einkommensbelastungsquote“ werde im Jahr 2017 bei voraussichtlich 54,6 Prozent liegen. Von jedem verdienten Euro blieben also nur 45,4 Cent übrig, erklärte Reiner Holznagel der Präsident des Verbandes.

Gedenktag umstritten Aussagen Fragwürdig

Der bei Ökonomen umstrittene „Steuerzahler-Gedenktag“ ist nicht nur an sich eine Frage der Betrachtung, sondern auch eine Frage der Berechnung. Er soll anzeigen, wie viel der Staat vom Einkommen der Bürger und Betriebe über Steuern und Sozialabgaben zunächst einbehält. Zu Buche schlagen auch die sprudelnden Steuereinnahmen in Folge der Lohnerhöhungen, guten Beschäftigung und Firmengewinne.

Der Steuerzahlerbund bezieht aber in seine Berechnung auch Abgaben wie die EEG-Umlage zur Ökostrom-Förderung, sowie auch den Rundfunkbeitrag mit ein. Kritiker verweisen wohl zurecht darauf hin, dass Beitragszahler von Sozialkassen auch Gegenleistungen erhalten. Der Sozialstaat benötigt ausreichende Finanzmittel um seiner Verpflichtung zur Gewährleistung der staatlichen Daseinsvorsorge nachzukommen. Mit den Steuereinnahmen werden neben den Sozialleistungen die Bildung, Sicherheit, Verteidigung, Kinderbetreuung oder Straßenbau finanziert. Nicht die Quote dürfte das Problem sein, sondern die Verteilung der „Steuerlast“.

Der Korrekturbedarf, der zwischenzeitlich Eingang in alle Wahlkampfaussagen der Parteien gefunden hat,  wird deutlich, berücksichtigt man, dass mittlerweile selbst Facharbeiter immer häufiger den Spitzensteuersatz zahlen. Traf im Jahr 2005 dieser Höchstsatz noch 2,3 Millionen Steuerzahler, so gilt er mittlerweile für 3,7 Millionen Steuerzahler.

Nach der Steuerschätzung vom Mai, wird die Steuerquote, also die Belastung durch Steuern im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung in diesem Jahr bei 22,69 Prozent liegen – nach 22,20 im Jahr 2015. Einschließlich der Sozialbeiträge betrug 2015 die Abgabenquote 36,9 Prozent.

 

Näheres siehe Website des BdSt     >> hier