Skandalöse Vorgänge im Diakoniewerk Bethel
Das Diakoniewerk Bethel in Berlin, nicht zu verwechseln mit den von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel mit Sitz in Bielefeld, betreibt mehrere Krankenhäuser, Senioren- und Pflegeeinrichtungen und beschäftigt ca. 1700 MitarbeiterInnen. Durch investigative Recherchen des Redaktionsnetzwerks „CORRECTIV“ wurden nun skandalöse Um- und Zustände öffentlich.
Der Vorstand des Diakoniewerks Karl Behle soll den Medienrecherchen zufolge durch die Gründung von Stiftungen, dubiose Eigentumswechsel- und Überführungen und mit Hilfe von Satzungsänderungen bereits vor einigen Jahren die Kontrolle über den Träger übernommen haben. Dabei soll er sich sein Jahresgehalt auf mehr als 700.000 Euro erhöht haben, des Weiteren soll er sich darüber hinaus Pensionsansprüche in Millionenhöhe ausgezahlt haben.
Damit nicht genug kaufte Behle eine Konzernvilla zu einem erstaunlich niedrigen Preis dem von ihm nun beherrschten Diakoniewerk ab und überführte die Villa in seinen Privatbesitz.
Seine Skrupellosigkeit und scheinbar grenzenlose Raffgier wurde vollends deutlich, als unter Führung von Behle, das Diakoniewerk selbst vor dem einzigen Vermögen der Schwesternschaft, die das Diakoniewerk bis dato betrieb, nicht Halt machte. Er vergriff sich auch an der Altersvorsorge der Diakonissen. Per Satzung ist das Werk verpflichtet, bis zum Lebensende die über 30 Schwestern voll zu versorgen. Dennoch schloss das Diakoniewerk überraschend Ende 2014 drei Schwestern nach Jahrzenten barmherziger unentgeltlicher Tätigkeit aus der Diakonissengemeinschaft aus. Mit der beabsichtigten Folge das diese ihre Ansprüche auf Versorgung verloren und so teilweise der Sozialhilfe anheimfielen. Zeitgleich verkaufte das Diakoniewerk das Mutterhaus in Berlin für 7,5 Millionen Euro
Das Diakonische Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (DWBO) forderte Bethel auf sich zu den Vorwürfen zu äußern und die Aufsichtsstrukturen zu ändern. Die gesetzte Frist bis zum 1. August ist ohne Reaktion des Diakoniewerks Bethel ergebnislos verstrichen.
Der Diakonische Rat des DWBO, zuständig für ein Ausschlussverfahren, wird sich in seiner nächsten Sitzung nach der Sommerpause mit dem weiteren Vorgehen beschäftigen. „Sollte es bis dahin kein Einlenken des Sozialträgers geben, könne der Diakonische Rat den Vorstand des Berliner Diakonie-Dachverbandes damit beauftragen, den Ausschluss des Trägers vorzubereiten“, so ein Sprecher des DWBO.
Ein Ausschluss, so er denn beschlossen und auch wirksam umgesetzt werden kann, ist letztlich Ausdruck hilfloser Ohnmacht und macht das zwischenzeitliche Versagen aller Aufsichts- und Kontrollmechanismen und Organe deutlich. Die bislang ungehinderte Machtentfaltung und skrupellose Bereicherung des Herrn Behle fand im Schutze der kirchlichen Strukturen statt. Sie wurde durch nicht geeignete und überforderte ehrenamtliche Akteure ermöglicht wenn nicht sogar gefördert.
Nach der Treberhilfe nun also Bethel, es wird sicherlich nicht der letzte derartige Fall bleiben, wenn sich die Verantwortlichen nicht zu ernsthaften Reformen aufraffen und das System professionalisieren und für Transparenz und wirksame Aufsicht sorgen.
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