Caritas Hannover kündigt Muslimin

Weil sie zuvor für die Diakonie arbeitete!

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Wie die hannoversche „Neue Presse“ berichtete, wollte der Anwalt der Caritas Hannover zu den Kündigungsgründen nichts sagen, zumindest nicht in Gegenwart eines Medienvertreters. Wie die Neue Presse mutmaßt, lag es womöglich da­ran, dass dem Anwalt einer der Kündigungsgründe zu peinlich war.

Seit dem 26. Januar 2015 arbeitete die Erzieherin in der Kita des Caritas-Familienzentrums St. Margarete in Hannover. Besonders ist der Fall, da er sich bei der nun mit fragwürdiger Begründung gekündigten Mitarbeiterin um eine Muslima handelt. Ihr Anwalt im laufenden Kündigungsschutzverfahren Jens Klinkert betonte, „Sie hat sich arbeitsvertraglich dazu verpflichtet, dass sie die Kinder im christlichen Sinne erziehen wird“. Bislang arbeitete seine Mandantin ohne jegliche Beanstandung, es habe Dankesschreiben der Eltern für die gute Arbeit der 25-Jährigen gegeben.

Doch nun wurde die unbescholtene Mitarbeiterin unerwartet gekündigt. Zu den Gründen äußerte sich dann der der Anwalt der katholischen Caritas lt. Neuer Presse:

„Die Klägerin hat bei der Einstellung verschwiegen, dass sie vorher bei einer evangelischen Einrichtung gearbeitet hatte“

In der Güteverhandlung bezeichnete die Arbeitsrichterin das Arbeitsverhältnis als zerrüttet und schlug deshalb eine gütliche Trennung vor. Die Parteien verhandelten über die Bedingungen. Es steht ein Vergleichsangebot im Raum. Bis 12. September will die Caritas entscheiden, ob sie den Vergleich akzeptiert.

Selbst wenn die vermeintlich verschwiegene Tätigkeit in der Diakonie nur ein vorgeschobener Grund zu sein scheint, so löst diese Begründung doch Befremden aus. In Zeiten gelebter Ökumene, in der die Präsidenten der Diakonie Deutschland und des Deutschen Caritasverbandes, Ulrich Lilie und Peter Neher ihre zukünftig beabsichtigten ökumenischen Visitationen in den v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel beginnen, wirkt dies irritierend.

Alarmierend scheint jedoch die hier möglich werdende missbräuchliche Nutzung der kirchlichen Sonderstellung. Die bislang den Kirchen eingeräumten besonderen Loyalitätsanforderungen werden instrumentalisiert.

 

Quelle: Bericht der neuen Presse Hannover vom 4.9.2017

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