Atypische Beschäftigung wird normal

Arbeit auf Abruf ist inzwischen weit verbreitet

Der Anteil atypischer Beschäftigung[1] ist innerhalb von 20 Jahren von 1986 bis 2016 von 15 auf 20,7 Prozent gestiegen. Somit arbeitet mehr als jeder fünfte Beschäftigte in Deutschland nicht mehr in einem traditionellen Arbeitsverhältnis. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der LINKEN hervor.

Wie von uns am Montag zu den Berechnungen des Bundesamtsamts für Statistik bereits angemerkt, ist der Zuwachs bei den abhängig Beschäftigten somit vor allem auf die Zunahme von atypischer Beschäftigung zurückzuführen. Denn die Zahl der sogenannten Normalarbeitnehmer mit mindestens 20 Wochenstunden und unbefristetem Vertrag nahm binnen 20 Jahren nur von 24,8 auf 25,6 Millionen zu – die der atypisch Beschäftigten stieg deutlich stärker, von rund 5 auf 7,7 Millionen 2016.

Bei der Leiharbeit gab es dabei einen Anstieg auf 737 000 und bei geringfügiger Beschäftigung auf 2,2 Millionen Beschäftigte. Die Anzahl der befristet Beschäftigten ist seit 1996 von 1,9 auf 2,7 Millionen gewachsen, die der Beschäftigten in Teilzeit bis 20 Wochenstunden von 3,2 auf 4,8 Millionen. Allerdings lagen die Werte bei all diesen Gruppen, zwischen denen es Überschneidungen gibt, zwischenzeitlich auch deutlich höher als im vergangenen Jahr.

 

Auch Arbeit auf Abruf ist heute weit verbreitet. Sieben Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten mindestens an einem Tag im Monat auf diese Weise. Das geht aus der Regierungsantwort auf eine weitere Anfrage der Grünen hervor, über die die „Rheinische Post“ am Montag zuerst berichtet hat

Man darf gespannt sein, auf was sich CDU/CSU, FDP und Grüne in den Koalitionsverhandlungen sozial- und arbeitsmarktpolitisch verständigen können.

Die Union verspricht in ihrem Wahlprogramm, sich um „Arbeitsplätze der Zukunft“ zu kümmern. Zu atypischer Beschäftigung sticht bei CDU/CSU nur hervor, dass sie Missbrauch von Befristungen abstellen wollen.

Die FDP fordert hingegen:
„Wir verteidigen einen flexiblen Arbeitsmarkt und die Tarifautonomie und dürfen etwa die Zeitarbeit oder Befristungen nicht weiter einschränken.“

Die Grünen fordern in ihrem Wahlprogramm eine Flexibilitätsprämie für Zeitarbeitnehmer, ein Verbot von Befristungen ohne Sachgrund und das Eindämmen von Minijobs.

 

Quellen:

Destatis zur Entwicklung atypischer Beschäftigung  >> hier

Regierungsantwort auf Linken-Anfrage (pdf)    >> hier

Unionswahlprogramm (pdf)   >> hier

FDP-Positionen zum Arbeitsmarkt    >> hier

Grünen-Wahlprogramm (pdf)   >> hier

Arbeitslosigkeit im Zeitverlauf    >> hier

Regierungsantwort „Arbeit auf Abruf“ (pdf)    >> hier

 


[1] Gemeint sind damit befristete, teilzeit- sowie geringfügig Beschäftigte und Zeitarbeitnehmer. Eine weitere Variante ist die Arbeit auf Abruf, die nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz § 12 ( >> hier) möglich ist.

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