Weg frei

Diakonie Hessen öffnet Arbeitsrecht für Tarifverträge

Ab 2018 sind auch in der Diakonie Hessen kirchengemäße Tarifverträge zulässig. Dies hat die Mitgliederversammlung des Verbandes gestern beschlossen.

Die Vertreter der Mitglieder der Diakonie Hessen beschlossen in Hanau, dass zukünftig neben dem Kommissionsmodell, dem so genannten „Dritten Weg“, auch kirchengemäße Tarifverträge zulässig sind. Gefordert hatten dies neben den Mitarbeitern und der Gewerkschaft ver.di auch mehrere Träger der Altenpflege. Für sie soll nun ein Branchentarifvertrag entwickelt werden. Zu dem Beschluss der Mitgliederversammlung sagte Dr. Harald Clausen, Vorstand der Diakonie Hessen:

„Die Mitgliederversammlung hat eine für die Diakonie Hessen wichtige Entscheidung getroffen. Zusätzlich zur bewährten Arbeitsrechtssetzung über den Weg der Arbeitsrechtlichen Kommissionen ist nun auch die Tür für kirchengemäße Tarifverträge geöffnet. Damit kommen die Mitglieder der Diakonie Hessen dem Wunsch vieler Mitarbeitervertretungen und der Gewerkschaften nach einer Öffnung für Tarifverträge nach. Nun müssen weitere Gespräche zeigen, wie ernst es den Mitarbeitervertretungen und Gewerkschaften mit der Umsetzung ist.“

 

Durch die Neufassung des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes (ARRG.DH) hatten die Synoden der Kirchen von Kurhessen-Waldeck und Hessen-Nassau bereits 2016 grundsätzlich den Weg für alle diakonischen Einrichtungen eröffnet, künftig die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten durch den Abschluss von Tarifverträgen zu regeln. >> siehe Meldung

Nach Nordelbien, Berlin Brandenburg und Niedersachsen wird nun also auch in der Diakonie Hessen die Normalität Einzug halten und die berufenen Sozialpartner Tarifverträge zur Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse, auf Augenhöhe, aushandeln.

 

Alle Pressemeldungen, Fotos, Hintergrundinformationen, die Berichte des Vorstands und Aufsichtsrats zur Mitgliederversammlung und der Jahresbericht 2017 der Diakonie Hessen sind abrufbar unter:

>>  mitgliederversammlung.diakonie-hessen.de

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