Kirchlicher Sozialdienst übernimmt Bestimmungen des TVöD-SuE
Wie die kirchlichen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter in der Arbeits und Dienstrechtlichen Kommission der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen ADK am Donnerstag in einer gemeinsamen Erklärung mitteilten, wird zum 1. Januar 2019 der gesamte kirchliche Sozial- und Erziehungsdienst in die wesentlichen Bestimmungen des TVöD-Sozial und Erziehungsdienst TVöD-SuE übergeleitet. Die speziellen und materiell besseren Regelungen des TVöD-SuE für den kommunalen öffentlichen Dienst, zu den Entgelten, zur Jahressonderzahlung und zur wöchentlichen Arbeitszeit, werden dann die derzeit noch geltenden Bestimmungen des Tarifvertrags des Landes Niedersachsen TV-L ersetzen.
Bereits zum 1. Januar 2017 wurden weite Teile des Erziehungsdienstes in den TVöD-SuE übergeleitet (siehe Meldung >> hier), die Arbeitnehmervertreter in der ADK forderten dieselben tariflichen Bestimmungen auch für den Sozialdienst. Nachdem diese Übernahme lange Zeit strittig in der ADK beraten wurde, wurde das Schlichtungsverfahren eingeleitet. Die von beiden Schlichtern unterstützte Empfehlung sah die Einführung des TVöD-SuE ab Januar 2018 vor. Die Arbeitgeberseite stimmte diesen Forderungen im Ergebnis zu, sie konnte eine Finanzierung der erheblich höheren Personalkosten nach dem SuE-Tarif jedoch erst ab dem Jahr 2019 zusagen und verweigerte daher die Zustimmung zum vorgeschlagenenTermin.
In der dann folgenden zweiten Stufe der Schlichtung ging es also nicht mehr darum ob, sondern nur noch zu wann die Überleitung des Sozialdienstes in den TVöD-SuE erfolgt. Letztlich verständigte sich die Schlichtungskommission mit großer Mehrheit auf eine Überleitung zum 1. Januar 2019, heißt es in dem gemeinsamen Bericht.
Mit den insgesamt höheren Tabellenentgelten nach TVöD-SuE soll dem Fachkräftemangel in dieser Berufsgruppe begegnet werden.