Digitalisierung – Beschäftigte müssen mitgenommen werden

Die Arbeitswelt der Zukunft wird digitaler, flexibler und vernetzter. Diese Entwicklung wird zusammengefasst unter dem Begriff „Arbeiten 4.0“. Sie ist gekennzeichnet durch neue Arbeitsformen und -verhältnisse, technologische Entwicklungen sowie eine zunehmende Vernetzung. Diese weitreichenden Veränderungen bergen Chancen und Risiken für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Der digitale Wandel erfasst alle Lebens- und Arbeitsbereiche. Von der Planung über die Entwicklung, den Arbeitsabläufen, bis hin zum Management. Digitalisierung macht mobil und flexibel und erlaubt nahezu unbegrenztes Arbeiten: am Arbeitsplatz, zu Hause oder unterwegs auf dem Weg zum Arbeitsplatz oder am mobilen Arbeitsplatz.

Frühzeitige Beteiligung

Wichtig ist hierbei, dass die Beschäftigten mitgenommen werden und nicht einfach vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Eine besondere Bedeutung hat hier auch die frühzeitige Beteiligung der Mitarbeitervertretungen, Betriebs- und Personalräte.

Dies hat auch der neu gewählte niedersächsische DGB-Vorsitzende Mehrdad Payandeh in einem Interview mit der Braunschweiger Zeitung (02.02.2018) betont. „…Mein Appell an die Arbeitgeber ist, die Veränderungen nicht erpresserisch zu instrumentalisieren, sondern einzusehen, dass Unternehmen nur erfolgreich sind, wenn sie die Beschäftigten bei Veränderungen mitnehmen. Digitalisierung kann die Arbeit erleichtern und Potenzial für noch mehr Innovation freisetzen.“ Und dies geht laut Payandeh nur mit den Beschäftigten.

Welche Bedeutung das Thema Digitalisierung für die betrieblichen Interessenvertretungen hat, beschreibt Dr. Jürgen Born in einem lesenswerten Gastbeitrag für die epd-sozial.

Sie finden den Beitrag >>>hier

Bildrechte:

  • Digitalisierung: © pixabay
  • monitor-1307227_1280: © pixabay