AWO, Caritas, Diakonie und kommunale Sozialstationen stellen Kalkulationsmodell vor
AWO, Caritas, Diakonie und die im Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund organisierten Sozialstationen haben sich gemeinsam auf den Weg gemacht. Die Verbände wollen die bisher nicht auskömmliche Vergütung für ambulante Pflegeleistungen, gerade für die Pflegedienste, die ihre Pflegekräfte nach Tarif bezahlen, anpassen.
Mit Verantwortlichen aus der Praxis und Unterstützung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage wurde ein Kalkulationsschema für die Pflegedienste entwickelt, dass eine transparente Darstellung sämtlicher Kosten und die Berechnung von angemessenen Preisen ermöglicht.
„Wir möchten endlich den Teufelskreis der Unterfinanzierung der ambulanten Pflege durchbrechen und die Grundlagen für Verhandlungen auf der Basis tatsächlicher Kalkulationen schaffen“, so Hans-Joachim Lenke, Vorstandssprecher der Diakonie in Niedersachsen. „Denn die nicht auskömmlichen Preise haben in der Vergangenheit dazu geführt, dass die Pflegekräfte angehalten wurden, immer mehr Leistungen in immer kürzerer Zeit zu erbringen. Dies hat letztendlich die Belastung der Pflegekräfte erhöht – mit den entsprechenden Konsequenzen für deren Gesundheit und vielfacher Berufsflucht. Geschweige denn, dass es den auf Pflege angewiesenen Menschen nicht gerecht wird.“
„Unsere Pflegedienste sind der Überzeugung, dass die Pflegekräfte nach einem Flächentarifvertrag zu bezahlen sind“, ergänzt Rifat Fersahoglu-Weber, Vorstandsvorsitzender des AWO-Bezirksverbands Braunschweig. Die pauschalen Steigerungen der ambulanten Vergütungen in der Vergangenheit entsprachen jedoch dieser tariflichen und damit überdurchschnittlichen Bezahlung nicht und führten in vielen Fällen zu wirtschaftlichen Schieflagen. „Wir bezahlen anständig und scheuen daher keine Transparenz – hierfür fehlte in der ambulanten Pflege bislang jedoch die kalkulatorische Grundlage.“
„Die Sicherung der ambulanten pflegerischen Versorgung ist, gerade im ländlichen Raum, von ganz besonderer Bedeutung. Nur wer im ländlichen Raum eine ambulante Pflege in Anspruch nehmen kann hat die Chance, auch im Alter noch auf dem Land in seiner Umgebung zu bleiben. Ein angemessenes Einkommensniveau für die Pflegekräfte ist dabei ein ganz entscheidender Faktor zur Stärkung der Attraktivität des Pflegeberufs. Mit dem jetzt erarbeiteten Kalkulationsmodell möchten wir eine nachvollziehbare und verbindliche Grundlage für die Berücksichtigung der tarifvertraglich gezahlten Löhne in Vergütungsverhandlungen schaffen“, ergänzte Oliver Kamlage vom Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund.
„Ich bin sehr froh, dass nun endlich eine größere Anzahl an Pflegediensten konkret berechnen kann, was sie für eine pflegerische Leistung an Vergütung braucht“, führt Volker Wagner, Geschäftsführer der Diakoniestation Harz-Heide aus Braunschweig aus, die maßgeblich an der Entwicklung des Kalkulationsmodells beteiligt war. „Bislang konnten viele nur sagen, dass die Wegepauschalen den Aufwand für die einzelne Anfahrt nicht decken. Nun kann ein konkreter Preis berechnet werden.“ Dies stärkt auch die Position in der Verhandlung der Preise mit den Kostenträgern, insbesondere bei tarifgerechter Vergütung der tatsächlichen Arbeitszeit.
„Wir verstehen diesen Schritt auch als einen aktiven Beitrag zur Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs und damit zur Verbesserung der ambulanten Versorgung“, stellt Achim Eng, Sprecher der Caritas in Niedersachsen, das heute vorgestellte Kalkulationsmodell in einen größeren Kontext. Die tarifliche Bezahlung der Pflegekräfte ist einer von mehreren Bausteinen, um den Pflegeberuf attraktiv zu machen. Aber auch der Arbeitsverdichtung, die ein Grundproblem der ambulanten Pflege darstellt, kann mit der Kalkulation der tatsächlich erforderlichen Preise entgegengewirkt werden. „Die Rennpflege muss ein Ende haben, denn diese bedeutet ja nicht nur, dass die Pflegekräfte von einem Pflegebedürftigen zum nächsten rennen, sondern früher oder später auch aus diesem Beruf davonrennen“, so Eng.
Hintergrund:
Durch gesetzliche Änderungen im SGB XI im Zuge der Pflegestärkungsgesetze kann die tarifliche Bezahlung der Mitarbeitenden in der Pflege nicht mehr als unwirtschaftlich abgelehnt werden. Zudem hat die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts die Refinanzierung tariflich bedingter Personalkosten auch in der Häuslichen Krankenpflege gestärkt, eine Berücksichtigung höherer Steigerungen jedoch an eine Verhandlung auf der Grundlage tatsächlicher Betriebs- und Kostenstrukturen geknüpft.
Anders als für die Pflegeheime gibt es in Niedersachsen jedoch bis heute kein geeintes Kalkulationsschema, das die Berechnung von auskömmlichen Vergütungen für die Leistungen ambulanter Pflegedienste sowie der Wegepauschalen ermöglicht. Dies hat bislang die Verhandlung auskömmlicher Vergütungen für die ambulante Pflege sehr erschwert – mit der Konsequenz von Leistungsverdichtungen, einer niedrigen Bezahlung der Pflegekräfte bis hin zu wirtschaftlichen Schieflagen und Betriebsaufgaben.
Die Verbände AWO, Caritas, Diakonie und der Arbeitskreis kommunaler Sozialstationen haben gemeinsam ein Kalkulationsschema entwickelt, das eine transparente Darstellung aller Kosten – die in der ambulanten Pflege weit überwiegend aus Personalkosten bestehen – und auf dieser Grundlage die Kalkulation von auskömmlichen Preisen ermöglicht. An diesem Prozess, der von der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft PFK Fasselt und Schlage, Braunschweig unterstützt wurde, waren auch einzelne Pflegedienste dieser Verbände beteiligt.
AWO, Caritas, Diakonie und kommunale Träger von Sozialstationen vertreten über 200 Dienste in Niedersachsen, die weit mehr als 25.000 Pflegebedürftige versorgen.
Quelle: gemeinsame Presseerklärung der Verbände